Mit Meldepflicht und Datenauskunft gegen "Hass und Hetze" im Internet

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung vorgeblich "Hass und Hetze" im Internet bekämpfen. Ziel sei es, den "Nährboden" der Extremisten im Netz auszutrocknen. Kritiker fürchten dagegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität". Damit wurde nach Aussage des zuständigen Justizministeriums ein Maßnahmenpaket umgesetzt, das die Bundesregierung nach dem Anschlag auf die Jüdische Gemeinde in Halle beschlossen hatte. Ziel des Gesetzes sei es, den extremistischen "Nährboden" im Netz auszutrocknen. Die "Flut menschenverachtender Volksverhetzungen und Bedrohungen" dort lasse die Hemmschwelle für derartige Straftaten sinken.

Der verabschiedete Entwurf ähnelt in zentralen Punkten dem im Dezember 2019 von der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht vorgestellten Referentenentwurf. So ist vorgesehen, Nutzerdaten nicht nur an Strafverfolger und Geheimdienste herauszugeben, sondern auch an Ämter, die Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit nachgehen. Auch ein Auskunftsanspruch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist vorgesehen. Abgefragt werden können Name und Anschrift der Nutzer sowie Zugriffsdaten für Nutzerkonten, Endgeräte und Speichereinrichtungen.

Die sogenannten sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter sowie andere Anbieter sollen rechtsextreme Propaganda, die Billigung von Straftaten oder die Androhung einer Vergewaltigung künftig an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Derzeit müssen diese Netzwerke "Hasspostings" nur löschen. Dazu erklärte Ministerin Lambrecht:

Wir müssen feststellen, dass solche Hasspostings, solche Bedrohungen dazu dienen, um andere Menschen mundtot zu machen ... Dieser Hass trifft unsere Demokratie ins Herz.

Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten können Behörden bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses auch die Herausgabe von Passwörtern verlangen. Wenn diese beim Anbieter in verschlüsselter Form gespeichert werden, werden sie auch verschlüsselt übermittelt.

Für Beleidigungen im Internet sollen künftig Freiheitsstrafen von bis zu zwei statt bisher nur bis zu einem Jahr möglich sein. Antisemitische Motive sollen bei Straftaten als verschärfend gewertet werden.

Besonders geschützt werden sollen künftig Kommunalpolitiker. Der im Strafgesetzbuch verankerte Schutz von Politikern vor Verleumdung und übler Nachrede wird ausdrücklich auf die kommunale Ebene ausgeweitet. Bislang fand er vor allem bei Bundes- und Landespolitikern Anwendung.

Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht nun an Bundesrat und Bundestag.

Die Pläne der Regierung stoßen auf Gegenwind. Kritiker sprechen von einer drohenden Einschränkung von Meinungsfreiheit und Datenschutz. In den sozialen Netzwerken ist davon die Rede, dass mit dem Gesetz Kritiker mundtot gemacht werden sollen. Auch Vergleiche zur DDR werden gezogen.

Andere Kritiker bemängeln, dass die Plattformen künftig Aufgaben staatlicher Behörden übernehmen müssten. Der Branchenverband Bitkom warnte:

Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern.

Niema Movassat von der Linksfraktion sagte, das Gesetz sei ein "bedrohlicher Schritt in Richtung einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und eine massive Gefahr für den Datenschutz". Er unterstellte der Ministerin "politischen Aktionismus". Statt Strafverschärfungen benötige man spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften und gut geschulte Ermittler.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae erklärte:

Netzwerkanbieter werden auch künftig zweifelhafte Beiträge lieber löschen, als ein Bußgeld zu kassieren.

Dagegen ging der Entwurf dem stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei nicht weit genug. Er forderte unter anderem einen eigenen Straftatbestand für "Cybermobbing":

Der heute beschlossene Gesetzentwurf bessert den Schutz vor Beleidigungen nur punktuell nach.

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