Berichte über Straftaten: Polizei in mehreren Bundesländern nennt nun Nationalität von Verdächtigen

Die Informationspolitik der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern wird geändert. Künftig wird in den Berichten über Straftaten die Nationalität der Verdächtigen genannt. Zuvor hatten bereits mehrere Bundesländer diese Entscheidung getroffen. Sachsen will dem folgen.

Ab dem 1. Februar wird die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern in den Pressemitteilungen über Straftaten die Staatsangehörigkeit der Verdächtigen und Täter nennen. Durch eine Landesregelung soll es ein einheitliches Vorgehen geben. Als Grund für den Kurswechsel nannte der Innenminister des Landes, Lorenz Caffier, die Transparenz. Die Nennung der Nationalität gelte für alle Fälle, egal ob sie Deutsche oder Ausländer seien. Wenn ein Tatverdächtiger mehrere Staatsangehörigkeiten habe, würden alle genannt, kündigte der CDU-Politiker am Donnerstag im Landtag an.

Auch Sachsen will nun diesen Weg gehen 

Damit sollen "Gerüchte und Mutmaßungen" verhindert werden. Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt seien, werde oft der "haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen". Diesem oft rechtspopulistischen Vorgehen werde jetzt entgegengewirkt, so Lorenz laut NDR.

In der Kriminalitätsberichterstattung verfolgen bereits mehrere Bundesländer diesen Ansatz. So wird etwa in Hamburg und Nordrhein-Westfalen in Pressemitteilungen die Nationalität der Verdächtigen genannt. 

Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung von Mecklenburg-Vorpommern kündigte auch die Polizei in Sachsen an, künftig in den Pressemitteilungen "grundsätzlich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen" zu nennen.

Bundesweit gibt es derzeit keine einheitliche Regelung, da die Bundesländer diesbezüglich unterschiedlicher Auffassung sind. Kritiker, die sich gegen eine konsequente Nennung von Herkunft der Verdächtigen und Tätern wehren, verweisen darauf, dass dadurch eine diskriminierende Verallgemeinerung gefördert und Vorurteile gegenüber Minderheiten geschürt werden könnten. Den Richtlinien des Presserats zufolge sollte in der Berichterstattung über Straftaten die Nationalität oder Religion genannt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht.

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