Bundestag hebt Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland auf

Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. ermittelt gegen ihn wegen eines privaten Steuerdelikts. Nun darf diese "gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse" gegen Gauland vollziehen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt seit März 2019 gegen den AfD-Fraktionschef wegen einer privaten Steuerangelegenheit. Laut Darstellung von AfD-Fraktionssprecher Christian Lüth handele es sich dabei lediglich "um einen Fehler in der Steuererklärung" und um einen "reinen Verwaltungsakt". Der Leiter des Bundestagsbüros von Gauland erklärte gegenüber RT Deutsch, dass es derzeit nicht geplant sei, den Immunitätsentzug zu kommentieren.

Der Antrag ging an einen speziellen Bundestagsausschuss. Im Anschluss musste der Bundestag darüber abstimmen. Außer der AfD stimmten alle Fraktionen geschlossen für die Aufhebung der Immunität. Bei der AfD-Fraktion enthielt sich ein Großteil der Abgeordneten.

Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe waren zunächst noch unklar:

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.

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Kurz nach dem Bundestagsbeschluss wurde umgehend das Wohnhaus von Gauland in Potsdam durchsucht. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.