Bagatellisierte Gewalt: 21 Verdachtsfälle nach Razzia gegen kinderpornografische Dateien mit Emojis

In elf Bundesländern wird nach einer Razzia gegen 21 Verdächtige ermittelt, die über soziale Netzwerke Videodateien geteilt haben sollen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen und sogar eine Vergewaltigung – versehen mit Emojis. Festgenommen wurde bislang niemand.

Wegen Verdachts der Weiterleitung von Videodateien, die teils schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigen, wird nach einer Razzia in elf Bundesländern gegen 21 Verdächtige ermittelt. Es wurde aber niemand wegen des Verdachts der Dritt-Besitzverschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften festgenommen. Je vier der 21 Verdächtigen kommen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen. Je zwei mutmaßliche Täter stammen aus Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen und je einer aus Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Die Tatverdächtigen seien zwischen 14 und 26 Jahre alt und hätten wohl aus einer Art Laune heraus die Videos über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Alexander Badle, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt (BKA) hätten in den vergangenen Monaten häufiger beobachtet, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einzelne Videodateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten über soziale Netzwerke teilten, hieß es in einer Mitteilung der Ermittlungsbehörden.

Die Inhalte der Aufnahmen werden hierbei häufig bagatellisiert und zum Teil mit als lustig empfundenen Texten und Emojis versehen.

In dem Verfahren gehe es auch um Prävention. Es sei kein großer Pädophilen-Ring gesprengt worden. Einige der Aufnahmen seien durch sogenannte Cybergrooming-Übergriffe entstanden. So wird die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Annäherung an das Opfer, etwa in Chats, bezeichnet. (dpa)

Mehr zum ThemaPapst führt Meldepflicht bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche ein – jedoch nur kirchenintern