Wenn die Presse nervt – Ministerien zahlen horrende Summen zur Abwehr von Anfragen

Externe Anwaltskanzleien können mitunter saftige Honorare dadurch generieren, der Regierung unbequeme Presseanfragen vom Hals zu halten. Vorreiter unter den Ministerien ist dabei der Inlandsgeheimdienst. Das ergab die Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Die höchste Summe an Steuergeldern für die Abwehr von Presseanfragen gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus. Im Zeitraum von 2013 bis 2018 ließ sich der Inlandsgeheimdienst diesen Dienst externer Anwaltskanzleien 74.000 Euro kosten. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor.

Mit einigem Abstand folgen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die in diesen Jahren rund 49.000 Euro zu dem Zweck ausgab, und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Naturgemäß gibt der Inlandsgeheimdienst die meisten Steuergelder zur Abwehr von Auskunftsansprüchen aus", so Renner.

Das Auswärtige Amt hat in dem Zeitraum immerhin knapp 20.000 Euro an Rechtsanwälte gezahlt, um Presseanfragen nicht selbst zu beantworten. Insgesamt gaben die Behörden in diesem Zeitraum für die Abwehr von über 200.000 Euro an Steuergeldern aus. 

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wurde am häufigsten beauftragt, einzelne Mandate gingen an KPMG, Raue, Busse & Miessen und Taylor Wessing.

Laut Legal Tribune Online berücksichtigt das Bundesjustizministerium bei dieser Antwort offenbar nur Anfragen nach den Pressegesetzen – nicht aber Presseanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), fordert stattdessen ein Presseauskunftsgesetz und kritisiert solche "Informationsblockaden":

Es ist skandalös, dass Bundesbehörden Medienanwälte mit Stundensätzen von bis zu 380 Euro reich machen, um für sie unbequeme Fragen von Journalistinnen und Journalisten abzuwehren", so Überall.

Mit Stundensätzen zwischen 250 Euro und 380 Euro wurden die jeweiligen Kanzleien per Honorar vergütet, nicht nach dem sonst üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).