Ist jemand, der sich verkatert fühlt, auch krank? Das Oberlandesgericht Frankfurt sagt eindeutig: ja. Vor dem Gericht hatte ein Verein gegen die Werbeaussagen des Vertreibers eines "Anti-Hangover-Drinks" geklagt. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage stattgab, bestätigte das Oberlandesgericht diese Entscheidung im Berufungsverfahren. Das OLG hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Nahrungsergänzungsmittel nicht als Behandlungsmittel oder zur Vorbeugung eines Alkohol-Katers beworben werden darf. Es begründete die Einschätzung eines Katers als Krankheit:
Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen.
In der nun verbotenen Werbung wurde der Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen beschrieben. Derartige Symptome lägen außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite des menschlichen Körpers. "Sie treten nicht als Folge des natürlichen 'Auf und Ab' des Körpers, sondern infolge des Konsum von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein", begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Dabei sei nicht maßgeblich, dass die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei.
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(rt deutsch / dpa)