Lieber zu viel als zu wenig: Jugendämter nehmen häufiger Kinder aus ihren Familien

Aus Fällen in der Vergangenheit, in denen Kinder umgebracht wurden, obwohl die Familien vom Jugendamt betreut wurden, will das Jugendamt gelernt haben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 40.389 Kinder aus ihren Familien geholt. Dies ist ein neuer Rekord.

Die Jugendsozialarbeiter sind angesichts der zahlreichen Fälle überfordert und unterbezahlt. Es kommt vor, dass einem Sozialarbeiter 200 Fälle aufgebürdet werden. Schon 40 Fälle wären zu viel, um eine gute Betreuung und Entscheidung zu gewährleisten. Viele Entscheidungen werden allein vom Schreibtisch aus getroffen. 

Nach drastischen Fällen in der Vergangenheit, in denen Kinder Opfer von Gewalt wurden und mit dem Leben bezahlen mussten, haben die Jugendämter Konsequenzen gezogen. Die Inobhutnahme von 40.389 Kindern im Jahr 2018 stellt einen neuen Rekord dar. Dabei wurde 6.157-mal körperliche und seelische Gewalt als Grund für den Entschluss angegeben. In den restlichen Fällen gab es keinen Verdacht auf Gewaltanwendung. 2018 starben in Deutschland 136 Kinder durch Gewalt. Die Mehrheit hatte noch nicht das sechste Lebensjahr erreicht. Es gab 4.180 Misshandlungen an Kindern. 

Eine ZDF-Doku hat sich mit einigen Fällen beschäftigt und zeichnet ein düsteres Bild einer Behörde, deren Fehlentscheidungen zu Traumata bei Kindern und deren Eltern führt. 

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Marcus Weinberg hat ganze Akten von betroffenen Eltern erhalten, denen das Jugendamt die Kinder genommen hat: 

Viele Eltern fühlen sich in Familiengerichts- oder Jugendamtsverfahren gedemütigt und genötigt. Jedes einzelne Fehlurteil, jedes einzelne unter Fehleinschätzungen leidende Kind ist unser Auftrag, das System zu überprüfen. 

Unter den Fällen gebe es viele, so Weinberg, bei denen die Jugendämter sich nicht bemüht hätten, dass die Kinder wieder in die Obhut ihrer Familien gegeben werden. Die Eltern fühlen sich alleingelassen. Ein weiteres Problem ist, dass die Kinderheime keinen verbindlichen Standards unterliegen.