Gericht urteilt: Deutschland muss mutmaßliches IS-Mitglied nicht zurückholen

Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung ein deutsches mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation IS nicht aus der Gefangenschaft im syrischen Kurdengebiet zurückholen. Der Vater hatte versucht, seinen Sohn per Gerichtsentscheid nach Deutschland zu holen.

Das Urteil fällte das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren bereits am Freitag, wie am Dienstagabend mitgeteilt wurde. Der Vater des Mannes hatte versucht, im Namen seines Sohnes per Gericht durchzusetzen, dass die Bundesregierung aktiv wird. Eine Anwältin des Vaters argumentierte, dem Sohn drohe im Fall seiner Überstellung an die syrische Regierung oder den Irak Folter oder die Todesstrafe.

Das Gericht erklärte, der Eilantrag sei unzulässig, weil der Vater keine schriftliche Prozessvollmacht des Sohnes habe. Der Sohn soll sich vom Vater losgesagt haben, so dass unklar sei, ob der Antrag überhaupt im Interesse des Sohnes ist.

Der Antrag sei auch deswegen unbegründet, weil er auf etwas Unmögliches gerichtet sei, da der Aufenthaltsort des Sohnes unbekannt und derzeit nicht zu klären sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Im Juli hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, Angehörige eines IS-Kämpfers nach Deutschland zurückzuholen. Dabei ging es um eine Frau und deren drei Kinder, die in einem syrischen Flüchtlingslager leben. Die juristische Auseinandersetzung dauert noch an.

(dpa)