BKA-Gesetz vorm Verfassungsgericht: Bürgerrechtler gegen anlasslose Überwachung

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz erhoben. Die Rechtswissenschaftler sehen im BKA-Gesetz einen weiteren Schritt zur anlasslosen Erfassung der Bevölkerung und richten sich gegen gegen Staatstrojaner und "uferlose Polizei-Datenbanken".

Das nachgebesserte BKA-Gesetz wird erneut zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Das Bundeskriminalamt (BKA) könne "aus zu geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten", kritisierte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer.

Die Organisation hat deshalb in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht, wie sie am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Eine Sprecherin des Gerichts sagte, die Klageschrift sei bereits im Mai eingegangen. Andere Beschwerden seien bisher nicht anhängig. Der Erste Senat hatte das Gesetz schon einmal geprüft und die umfangreichen Befugnisse der Ermittler zur Terrorabwehr 2016 zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Damals stellten die Richter "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe" fest.

Das Gesetz musste daraufhin überarbeitet werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft. Der GFF geht es nun um eine "noch nicht ausgeleuchtete Lücke im Verfassungsrecht". Kontaktpersonen von Verdächtigen könnten zu leicht selbst Opfer von heimlicher Überwachung werden. Die GFF hält auch den Einsatz von Trojanern zum Ausspähen von Computern und Handys für verfassungswidrig.

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Die Beschwerde wendet sich den Angaben zufolge auch gegen die vorgesehene Zusammenführung polizeilicher Datenbanken.

Damit sind Tür und Tor geöffnet für eine Datenbank, die Daten über die meisten Menschen in Deutschland enthält – zeitlich unbefristet, nach unklaren Regeln und zu unklaren Zwecken", erklärte Buermeyer.

Weiter verwies er auf die Gefahr der Aushebelung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes, wonach personenbezogene Daten nur zu dem Zweck genutzt werden dürfen, für den sie erlangt wurden.

Das BKA kann nun bereits auf Grund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang persönliche Daten speichern und ohne weitere Voraussetzungen nutzen", so Buermeyer. "Der zentrale datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Daten wird aufgegeben."

Daher würde er ein Ende des "Big-Brother-Gesetzes" durch das Verfassungsgericht begrüßen.

Laut GFF – einem Verein vorrangig gegründet von Juristen – treten als Kläger zwei Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet sind, sowie ein Kommunikationswissenschaftler und ein Aktivist aus München auf. Verfasst hat die Beschwerde der Profess Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz.

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(dpa/ rt deutsch)