Berliner Polizei nimmt Internetaktivitäten ihrer Beamten unter die Lupe

Durchtrainierte Körper, Urlaubsbilder, Bikini-Fotos: Die Online-Auftritte einiger Polizisten erinnern eher an die von Influencern. Die Berliner Polizei hat eine interne Untersuchung eingeleitet, um sich die Profile ihrer Beamten in sozialen Medien genauer anzusehen.

Sieht man sich die Instagram-Bilder von Adrienne Koleszár an, weiß man zunächst nicht, was sie beruflich macht. Das Wort "Influencer" kommt als erstes in den Sinn. Erst nach einer Recherche wird klar, dass Koleszár Polizistin ist.

Auch Mehtap Öger ist eine deutsche Polizistin mit starker Online-Präsenz. Auf Instagram hat sie fast 30.000 Follower. Die 35-Jährige ließ sich – neben ihrem Hauptberuf – auch für eine Werbekampagne der Bild-Zeitung ablichten. Es folgten lange Diskussionen, ob Öger dies überhaupt hätte tun dürfen und ihr Verhalten den Ruf der Polizei nicht schädige. Medienberichten zufolge soll sie mittlerweile alle Werbeanfragen ablehnen.

Unter dem Hashtag #instacops posten immer mehr Polizeibeamte private, teilweise intime Bilder und verwischen somit die Grenze zwischen Berufsleben und Alltag. Manche haben in den sozialen Medien Zehntausende Follower. Unter dem Hashtag #shecandoboth (zu Deutsch etwa: sie kann beides) teilen Polizistinnen Fotocollagen, auf denen sie ihren Berufsalltag in Dienstuniform und ihre privaten Fotos in Abendkleidern oder Bikinis gegenüberstellen. Sie präsentieren eine Kombination aus Schönheit und Autorität und folgen damit einem Trend, der nicht nur in Deutschland, sondern weltweit an Fahrt aufnimmt.

Polizeikommissarin Barbara Slowik hat nun eine Revision verordnet, die Instagram-Aktivitäten ihrer Beamten überprüfen zu lassen. Die Direktionsleitung wurden über diesen Schritt im August informiert. Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei sagte:

Wegen des Beamtenstatus gilt für uns auch im realen Leben eine ganz andere Verpflichtung.

Wie die Berliner Morgenpost berichtet, kann grundsätzlich jeder Beamte ein Profil in den sozialen Medien betreiben. Sobald es zur Monetisierung kommt – etwa durch Werbeeinnahmen –, müsste das als Nebentätigkeit angemeldet werden. 

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