Bundespressekonferenz: Auswärtiges Amt outet sich als treuer RT Deutsch-Leser

Monatelang informierte das Auswärtige Amt (AA), dass gemäß dem INF-Vertrag die Entwicklung von Raketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 Kilometern verboten war. Auf Nachfrage erklärte das AA nun, diese Darstellung sei missverständlich gewesen und sei dank der RT-Berichterstattung geändert worden.

War die Entwicklung von im INF-Vertrag verbotenen Waffen erlaubt oder nicht? Das ist eine Frage, die insbesondere nach dem Raketentest der USA mit einer ebensolchen Rakete am 19. August wieder hochaktuell wurde. Denn in der Zeit der gegenseitigen Vorwürfe zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Russland behaupteten viele Medien und Bundesministerien gleichermaßen, dass nicht nur die Produktion und Tests von entsprechenden Raketen und Marschflugkörpern verboten waren, sondern auch deren Entwicklung.

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Als RT Redakteur Florian Warweg im Zuge der Berichterstattung über den US-amerikanischen Raketentest auf diese offensichtliche Diskrepanz zwischen INF-Vertrag und der Darstellung von Ministerien wie dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium hinwies – Ministerien die eigentlich wissen sollten, worüber sie informieren –, änderte das Auswärtige Amt die betreffende Stelle in ihrem Online-Infokasten, ohne aber transparent darauf hinzuweisen, dass eine grundlegende Änderung vorgenommen worden war.

Auf der heutigen Bundespressekonferenz am 26. August fragte RT deshalb beim Sprecher des Auswärtigen Amtes erneut nach und wollte gern wissen, aus welchem Grund diese Änderung vorgenommen wurde. Es sei "missverständlich" formuliert gewesen, antwortete Rainer Breul, und man habe eigentlich gemeint, dass "Produktion, Besitz und Einführung" solcher Waffen in die Streitkräfte verboten seien. Dabei gab er zu, dass das AA die betreffende Stelle aufgrund der Berichterstattung von RT Deutsch geändert hatte.

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Während also das Auswärtige Amt seine Version abgeändert hatte, heißt es auf der Seite des Verteidigungsministeriums nach wie vor, dass der "Besitz, Entwicklung und Produktion" von landgestützten Marschflugkörpern durch den INF-Vertrag verboten waren.