Peter Tauber für Einschränkung der Meinungsfreiheit für "Verfassungsfeinde"

Der CDU-Politiker Peter Tauber sieht Deutschland nach dem Mord an Walter Lübcke von Rechtsextremisten bedroht. Er schlägt deshalb vor, "Feinden unserer Verfassung" Grundrechte zu entziehen. Taubers Vorstoß jedoch ist ein Ausdruck autoritären Denkens.

von Andreas Richter

Peter Tauber, ehemaliger CDU-Generalsekretär und heutiger Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, hat sich in einem Gastbeitrag in der Springer-Zeitung Welt dafür ausgesprochen, Rechtsextremen und "Feinden unserer Verfassung" die Grundrechte teilweise zu entziehen.

Tauber beschreibt den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, obwohl weder das Motiv der Tat noch der Täter zweifelsfrei feststehen, als Ausdruck einer umfassenden Bedrohung durch Rechtsextreme beziehungsweise Rechtsterroristen. 

Nicht nur rechtsextreme Gewalt sei ein Problem, sondern auch die "Entgrenzung der Sprache" durch die AfD. Tauber geht so weit, Erika Steinbach, Björn Höcke, Max Otte und Alice Weidel wegen der Verwendung einer "Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt", für mitschuldig am Tod Lübckes zu erklären.

Im Kampf gegen Rechtsextreme und solche, die sich "dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben", fordert Tauber, auf den wenig bekannten Artikel 18 des Grundgesetzes zurückzugreifen. Darin heißt es:

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Taubers Äußerungen sind bemerkenswert. In erstaunlicher Offenheit verwischt der CDU-Politiker die Linie zwischen Kriminellen und Kritikern des gegenwärtigen politisch-medialen Mainstreams. Damit wird einmal mehr jede kritische Meinung – etwa bei den Themen Migration und Klimaschutz oder in der Haltung gegenüber Russland – als potenziell rechtsextrem und somit verfassungsfeindlich diskreditiert.

Die faktisch ohnehin längst gegebene Verengung des Diskurskorridors soll nach Taubers Vorstellungen auch rechtlich festgeschrieben werden. Dass das Verfassungsgericht dabei – wie vom Grundgesetz vorgeschrieben – mitspielt, kann immerhin für den Moment ausgeschlossen werden.

Der Vorstoß des CDU-Mannes verfolgt wenige Monate vor den Landtagswahlen im Osten offenbar die Absicht, die AfD dort zu schwächen. Das wird so kaum gelingen, vielmehr dürfte sich die gesellschaftliche Spaltung durch Vorschläge dieser Art noch verstärken.

Die Idee, abweichende Meinungen auf die eine oder andere Form zu unterdrücken, ist letztlich Ausdruck eines autoritären Denkens, wie es in der deutschen Gesellschaft seit Jahrhunderten verwurzelt ist. Tauber liefert hier nur ein Beispiel von vielen. Die Form ist demokratisch, noch, der Inhalt ist es nicht. 

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