"Carsharing"-Betrug durch leitende Bundeswehr-Mitarbeiter: Mindestens 900.000 Euro Schaden

Einen großen Missbrauch bei der Nutzung von Dienstwagen unter leitenden Mitarbeitern hat der Fuhrpark der Bundeswehr festgestellt. Nachdem der Dienstwageneinsatz für den privaten Gebrauch untersagt wurde, haben sich Mitarbeiter eines "Carsharing"-Modells bedient.

Über die Unregelmäßigkeiten bei der privaten Nutzung von Bundeswehr-Dienstwagen unterrichtete das Verteidigungsministerium in dieser Woche die Obleute der Bundestagsfraktionen und betonte, es erwarte vollständige Aufklärung.

Das ist zunächst mal ein beunruhigender Sachverhalt, auf den die aktuelle Geschäftsführung gestoßen ist", sagte ein Ministeriumssprecher dazu am Mittwoch in Berlin.

Der Fuhrpark der Bundeswehr, ein Staatsbetrieb, hatte entdeckt, dass für einen bestimmten Kreis leitender Mitarbeiter seit dem Jahr 2005 ein Carsharing-Modell betrieben wurde, nachdem eine private Nutzung von Firmenwagen untersagt worden war. 

Mehr als 40 leitende Angestellte hätten zunächst weiter privaten Zugang zu Dienstwagen gehabt, obwohl es für den Wegfall Ausgleichszahlungen gegeben habe, hieß es. Zuletzt seien es noch neun Mitarbeiter gewesen. Für die Nutzung der Carsharing-Wagen sei weder ein kostendeckender Eigenanteil gezahlt worden, noch seien für den geldwerten Vorteil Steuern und Beiträge richtig abgeführt worden.

Es gehe bei den Folgen der Nutzung um einen Geldbetrag von mindestens 900.000 Euro, heißt es in der Unterrichtung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

Das Ministerium will den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, macht zur genauen Schadenshöhe aber keine Angaben. Die Bundeswehr Fuhrpark Service GmbH ist eine sogenannte Inhouse-Gesellschaft des Bundes. Die Anteile des Bundes werden zu 75,1 Prozent unmittelbar über das Bundesministerium der Verteidigung und zu 24,9 Prozent mittelbar über die Deutsche Bahn AG gehalten.

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