Grüne, Linke und FDP: Grundgesetz soll "sexuelle Identität" aufnehmen

Ob schwul, lesbisch oder bisexuell – Menschen in Deutschland sollen künftig verfassungsrechtlich vor Diskriminierungen wegen ihrer sexuellen Orientierung geschützt werden. Dafür streben Grüne, Linke und FDP eine Verfassungsänderung an.

Das ist das Ziel eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP, den Vertreter der drei Parteien am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben. Der Entwurf sieht eine Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes vor.

Bisher heißt es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Grüne, Linke und FDP wollen in den Artikel auch die "sexuelle Identität" aufnehmen.

"Wir fordern das seit vielen Jahren und danken den Fraktionen, dass sie dieses Anliegen anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes aufgreifen", sagte Henny Engels vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) am Mittwoch in Berlin. "Alle, die von Diskriminierung betroffen sind in unserem Land, müssen in Artikel 3 genannt und sichtbar gemacht werden", sagte die für das Thema zuständige Fraktionsprecherin der Grünen, Ulle Schauws, bei der Vorlage des Gesetzentwurfs.

Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Grüne, FDP und Linke wären also noch auf viele Stimmen von Union und SPD angewiesen. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei äußerte sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch ablehnend: "Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt."

Trotzdem sieht der Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg, gute Chancen für die geplante Grundgesetzänderung: Es gebe bereits positive Reaktionen aus Union und SPD, sagte er am Mittwoch. "Mein Eindruck ist, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen." Formal solle der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. Ziel sei ein Abschluss in dieser Legislaturperiode. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion, Doris Achelwilm: "Es wird Bewegung in die Mehrheitenfrage kommen, wenn man das Thema erst mal in den Raum stellt", sagte sie.

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(rt deutsch/dpa)