Diesel-Skandal: Ex-VW-Chef Winterkorn wird angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen Martin Winterkorn und vier weitere Beschuldigte Anklage erhoben. Im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre werden ihnen unter anderem schwerer Betrug und Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach eigenen Angaben Anklage gegen den früheren Volkswagen-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn erhoben worden. Es geht unter anderem um den Vorwurf des schweren Betrugs im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal.

In einer Presseinformation der der Staatsanwaltschaft vom Montag heißt es:

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Teilabschluss ihrer Ermittlungen im NoX-Verfahren zum sogenannten "Diesel-Skandal" Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Winterkorn.

Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015, die individuellen Tatzeiten der Angeschuldigten sind unterschiedlich lang.

Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn wird tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betruges, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Untreue vorgeworfen, weil er es seit dem 25.5.2014 als "Garant" unterlassen habe, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden in Europa und den USA sowie gegenüber den Kunden offen zu legen und den weiteren Einbau der sogenannten "Abschalteinrichtungen" als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem "defeat device" zu untersagen. Hierdurch sei es am Ende sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen.

Zudem, so der Vorwurf der Anklage, habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate mit Kosten von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern.

Für die Beschuldigten gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Am Montagnachmittag um 15 Uhr wird die Staatsanwaltschaft ein Statement zum Thema abgeben.

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