Bundesregierung will Dauerregelung zur Residenzpflicht für Flüchtlinge einführen

Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, denen ein internationaler Schutzstatus gewährt wurde, werden in Deutschland ihren Wohnsitz künftig nicht mehr frei wählen dürfen. Hierzu verabschiedet das Kabinett am Mittwoch einen neuen Gesetzentwurf. Kritik kommt vom Verband der Juristinnen.

Heute wird das Kabinett über den "Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes" entscheiden. Bislang war die Festlegung des Wohnorts für Asylbewerber und Geflüchtete mit internationalem Schutzstatus in Deutschland befristet.

Die Entfristung dieser Regelung aus dem Jahr 2016 wird damit begründet, sie sei integrationsfördernd: 

Aufgrund des erfolgreichen Einsatzes der Wohnsitzregelung als integrationspolitisches Instrument haben sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag auf ihre Entfristung verständigt. 

Kritik kommt vom Verband der Juristinnen. Diese Neureglung sei zum Nachteil geflüchteter Frauen in "Gewaltsituationen", die aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituation oft gezwungen seien ihren Wohnort zu wechseln. Die Präsidentin des Jurstinnenverbundes Maria Wersig:

Das Gesetz kann keinesfalls so durchgehen. 

Ausnahmen zur Residenzpflicht, oder "räumlichen Beschränkung" (§ 56 AsylG, § 61 AufenthG) soll es weiterhin in Härtefällen geben. 

Die CSU fordert zudem strengere Regelungen für straffällig gewordene Asylbewerber. Staatssekretär Stephan Mayer von der CSU, gegenüber der Passauer Neuen Presse:

Wer als Asylbewerber straffällig wird, insbesondere wenn er sich Straftaten gegen Leib und Leben, gegen Eigentum oder die sexuelle Selbstbestimmung zuschulden kommen lässt, hat sein Gastrecht verwirkt und muss Deutschland umgehend verlassen. 

Diese sollten unter "maximale Kontrolle gestellt werden", durch "Residenzpflicht, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln", so Mayer.