Mieterschutzgesetz in Kraft getreten: "Schutz vor Verdrängung und mehr Transparenz"

Mit Beginn des neuen Jahres ist das neue Mieterschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses drosselt die Mieterhöhung nach Modernisierungen und vereinfacht Rückforderungen von zuviel gezahlter Miete. Es soll mehr Transparenz für Mieter schaffen sowie die Miethöhe leichter anfechten lassen.

In Deutschland leben rund die Hälfte der Bürger zur Miete. Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist besonders in den Städten knapp. Zwischen 1993 und 2014 stieg die mittlere Miete stärker als das mittlere Einkommen.

Das Mieterschutzgesetz (Mietanpassungsgesetz – MietAnpG) soll die Rechte des Mieters stärken, schafft jedoch keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, sagte dazu:

Mit dem Mieterschutzgesetz werden wir die Transparenz für Mieter erhöhen, sie vor Verdrängung schützen und die Folgen von Modernisierungen begrenzen. Eigentum verpflichtet! Das steht im Grundgesetz, und daran müssen sich auch Finanzinvestoren und Spekulanten halten. 

Vermieter sind fortan dazu verpflichtet, die Mieter vor dem Abschluss des Mietvertrags schriftlich über Ausnahmen zur Mietpreisbremse zu informieren. Die Berufung auf die Ausnahme ist ohne die rechtzeitige Inkenntissetzung des Mieters nicht möglich. 

Die Notwendigkeit für den Mieter bei einer Anfechtung der Miethöhe zu recherchieren und zu begründen, warum er oder sie diese für unangemessen erachtet, entfällt: 

In Zukunft reicht ein einfaches 'Ich rüge die Höhe der Miete!' aus. Hat der Vermieter Auskunft über eine Ausnahme von Mietpreisbremse erteilt, muss sich die Rüge des Mieters jedoch auf diese Auskunft beziehen. 

Hat der Vermieter eine Modernisierung vorgenommen, darf die Miete nur um drei Euro pro Quadratmeter binnen sechs Jahren erhöht werden. Bei Wohnungen mit unter sieben Euro pro Quadratmetern sind es zwei Euro. Liegt eine gezielte "Herausmodernisierung" von Mietern vor, so muss der Vermieter mit 100.000 Euro Geldbuße rechnen. 

Der Sozialverband Deutschland warnt davor, dass die Miete mehr als eine Million Haushalte in die Armut treibt. Nach der Miete liegt deren Einkommen unter dem Regelsatz von Hartz IV. 

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