Diesel-Skandal: Regelung für Ausnahmen von Fahrverboten verzögert sich

Weil sich Verkehrs- und Umweltministerium nicht einig werden, verzögern sich die geplanten Regelungen zu Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten. Unterdessen wirbt das Kraftfahrtbundesamt für den Umtausch von Dieselfahrzeugen - und die Programme einiger Hersteller.

Die Bundesregierung ist für ihre geplanten Regelungen zu Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten kritisiert worden. Nun verzögert sich die Gesetzesänderung. Die notwendige Ergänzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes stand am Mittwoch nicht wie ursprünglich geplant und angekündigt auf der Themenliste des Bundeskabinetts. Nach Informationen der dpa wurden sich Umwelt- und Verkehrsministerium bei den Details nicht einig.

Die "Große Koalition" hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für in der Regel nicht verhältnismäßig zu erklären, da andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen und Gerichte das weiter frei entscheiden.

Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen, etwa wenn sie nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.

Unterdessen wurde bekannt, dass das Kraftfahrtbundesamt rund 1,5 Millionen Briefe an Halter von Dieselfahrzeugen geschickt hat, die nicht den neuesten Abgasnormen entsprechen. In den Schreiben wird über die Möglichkeit informiert, den alten Diesel durch ein neues Fahrzeug zu ersetzen – und über die damit verbundenen sogenannten Umtauschprämien der Hersteller. Angeschrieben wurden Autofahrer, in deren Region die Stickstoffoxid-Grenzwerte deutlich überschritten werden.

In den Schreiben wurde direkt auf die Umtauschprogramme von drei deutschen Herstellern hingewiesen, VW, BMW und Daimler, auch die entsprechenden Telefonnummern und Internetadressen. Auf Angebote anderer Hersteller wurde nicht hingewiesen. Auch auf die Möglichkeit einer technischen Nachrüstung, wie sie grundsätzlich möglich sein soll, obwohl zahlreiche Details noch nicht feststehen, wurde nur am Rande verwiesen. Das Amt sieht sich nun Vorwürfen ausgesetzt, Werbung für deutsche Autohersteller zu betreiben.

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(rt deutsch / dpa)