Was die Bundeswehr nicht in den Griff bekommt: Land fordert nach Moorbrand bessere Zusammenarbeit

Im Innenausschuss des niedersächsischen Landtages regt sich mittlerweile klare Kritik am Umgang der Bundeswehr mit dem durch Raketentests verursachten Moorbrand. Insbesondere die Koordination mit zivilen Stellen sei zu bemängeln und Versäumnisse aufzuklären.

Nach dem Großbrand auf dem Waffenübungsgelände im Emsland hatte sich das Land Niedersachsen zurückhaltend gezeigt. Bis zu dieser Woche.

Wenn es die Bundeswehr "nicht allein in den Griff bekommt"

Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den militärischen Stellen gebe es "viele Punkte", die verbessert werden müssten, sagte Mirko Temmler, Referatsleiter für Katastrophenschutz im niedersächsischen Innenministerium.

Wir werden ganz klar einfordern, dass wir in die Vorplanungen für Szenarien, die die Bundeswehr vielleicht nicht mehr alleine in den Griff bekommt, einbezogen werden", so Temmler gegenüber der Nordwest-Zeitung (NWZ).

In einer Antwort auf die Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion kritisierte das Land, dass "vor Ort zum Teil Fehler gemacht wurden und Zuständigkeiten nicht klar geregelt waren".

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Es hätte früher zivile Unterstützung angefordert und über das Ausmaß der Brände informiert werden müssen. Die Bekanntmachung von Erkenntnissen und Messdaten zu etwaigen Belastungen und Gesundheitsrisiken wurden nur schleppend und in Teilen unvollständig kommuniziert", hieß es in dieser Woche aus Hannover.

Am 3. September wurde durch Raketentests mit einem Airbus-Helicopter auf dem Gelände im Emsland bei extremer Trockenheit ein Großbrand ausgelöst, der nach knapp sechs Wochen dank des Einsatzes von knapp 2.000 Hilfskräften gelöscht werden konnte.

Kritik an Zuständigkeitschaos

Die Grünen im niedersächsischen Landtag, insbesondere Fraktionsvorsitzende Anja Piel und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Meyer, hatten mehrfach das "Zuständigkeitschaos" kritisiert, bei dem Bundeswehr, Landkreis und Landesregierung jeweils ungeklärt scheint, welche Stelle in welchem Umfang wofür Verantwortung trägt, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.

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Das Land forderte das Bundesverteidigungsministerium auf, den Verzicht auf umgehende Schadstoffmessungen in der Luft zu begründen. Bisher hatte das Land Niedersachsen sich weitgehend zurückhaltend geäußert und scheinbar auf die Bundeswehr und deren Angaben verlassen.

Land verwies RT bei Anfragen bisher auf Bundeswehr

Auf die Anfrage von RT Deutsch hatte ein Sprecher telefonisch zunächst jegliche Auskunft mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bundeswehr verweigert. Eine weitere, schriftliche Anfrage nach Bekanntwerden der möglichen Strahlenbelastung beantwortete die Landesregierung in Hannover ebenfalls mit Verweisen auf die Bundeswehr:

Welche Art von Messungen sind in notwendig, um die gesundheitliche Gefahr für Helfer und Anwohner – vor allem im Hinblick auf mögliche Reste von Uranmunitions und Quecksilber – genau festzustellen?

Die Messungen auf dem Gelände der WTD-91 werden durch die Bundeswehr verantwortet. Nach hiesigem Kenntnisstand wurden u.a. Wasserproben auf die benannten Stoffe untersucht. Weitere Nachfragen bitten wir, direkt an die Pressestelle der Bundeswehr zu richten.

Auf welche Weise werden derartige Messungen auch von zivilen, staatlichen Stellen kontrolliert?

Das BMVG, das hier zuständig ist, ist eine staatliche Stelle. Sie bedient sich dazu ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen und Labore zur Durchführung der Kontrolluntersuchungen.

In welchem Radius sind Anwohner im alltäglichen Betrieb von den Folgen der Waffentests betroffen, beispielsweise durch Uranmunition, und seit welchem Jahr gibt es welche Messungen?

Das Innenministerium ist nicht zuständig für die Überwachung der örtlichen Testverfahren. Grundsätzlich handelt es sich um das Hoheitsgebiet des Bundes. Eigentümer ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Übrigen liegen hier keine Erkenntnisse vor, dass auf der WTD-91 uranhaltige Munition verschossen wurde. Weitergehende Nachfragen bitten wir auch diesbezüglich direkt an die Bundeswehr zu richten.

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