Tödliche Messerattacke in Chemnitz: Beide Tatverdächtigen fordern Freilassung aus U-Haft

Einem Medienbericht zufolge bestreitet einer der beiden Verdächtigen im Tötungsfall Daniel H. eine Tatbeteiligung. Sein Anwalt will die Aufhebung des Haftbefehls. Inzwischen wurde bekannt, dass auch der zweite Mann aus der U-Haft freigelassen werden möchte.

Die Hintergründe der tödlichen Messerattacke in der sächsischen Stadt Chemnitz (rund 243.000 Einwohner) sind immer noch unklar. Der 35-jährige Daniel H. wurde frühmorgens am letzten Augustsonntag am Rande eines Stadtfestes Opfer einer Messerstecherei. Zwei weitere Deutsche wurden teils schwer verletzt. Die Behörden machten bislang keine genauen Angaben zum Hergang des Angriffs. Ein Syrer und ein Iraker sitzen seit rund zwei Wochen als Verdächtige in Untersuchungshaft. Ihnen sowie einem weiteren flüchtigen Iraker wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

Beide Männer fordern aber nun ihre Freilassung aus der U-Haft. Beide Tatverdächtigen hätten über ihre Anwälte Anträge auf Haftprüfung gestellt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Freitag. Die Haftprüfungstermine am Amtsgericht Chemnitz seien für kommende Woche anberaumt.

Aussagen eines Tatverdächtigen zum Hergang des Angriffs aufgetaucht

Inzwischen kamen Medienberichte darüber auf, dass einer der Verdächtigen, der Iraker Yousif A., die Tatbeteiligung bestreite. Nach einem Bericht des NDR soll der 22-Jährige gegenüber dem Leiter der Rechtsabteilung der irakischen Botschaft, der ihn im Gefängnis besucht habe, seine Unschuld beteuert haben. So soll er angegeben haben, er sei an der Auseinandersetzung in Chemnitz, bei der der 35-jährige Daniel H. getötet worden war, nicht beteiligt gewesen. Er habe mehrere Meter abseits gestanden. Seine Aussage soll laut NDR auch ein Zeuge bestätigt haben.

Vor dem tödlichen Streit soll der 22-Jährige mit seinen Freunden Farhad A. und Alaa S., der ebenfalls in U-Haft sitzt, an dem Abend in einer Shisha-Bar in Chemnitz gewesen und gegen 2.30 Uhr morgens zu einem Döner-Imbiss gegangen sein. Unterwegs hätten die Drei eine Gruppe von Männern getroffen, darunter auch das spätere Opfer Daniel H.

Anwalt des 22-jährigen Yousif A. sieht keine Beweise für den Tatverdacht

Laut NDR habe Yousif A. ausgesagt, Farhad A. sei zu der Gruppe gegangen, um nach Feuer für eine Zigarette zu fragen. Da soll es dann zu einem Streit gekommen sein, den Yousif A. aber habe schlichten können. Später seien aus dem Döner-Laden mehrere andere Männer gekommen, mit denen Farhad A. nochmals zu der Gruppe um Daniel H. zurückgekehrt sei. Kurz darauf sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, die in einer Messerstecherei endete. Er selbst habe abseits gestanden und sei unbeteiligt gewesen, so Yousif A. Der nun flüchtige Iraker soll ihm unmittelbar nach dem Streit ein blutverschmiertes Messer gezeigt haben, wonach sie dann in unterschiedliche Richtungen geflüchtet seien.

Der Anwalt des 22-jährigen Verdächtigen, Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin, erklärte, dass sich ein Tatverdacht gegen seinen Mandaten nicht belegen lasse. Beweismittel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen würden, dass die Person die Straftat begangen hat, existierten nicht. Inzwischen wurde die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wollte dem NDR-Bericht zufolge mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben zu den konkreten Gründen für den Haftbefehl machen.