Wegen 50 Euro Geldbuße musste 82-jähriger Rentner aus dem Schwarzwald ins Gefängnis

Wer behördlich angeordnete Bußgelder nicht zahlt, darf nicht auf Mitleid der deutschen Justiz hoffen. Auch gegen Senioren ordnen die Gerichte Erzwingungshaft an, sogar für Schulden deutlich unter 100 Euro. Das offenbart ein Fall aus dem Schwarzwald.

Ein 82-Jähriger Rentner ist im Schwarzwald wegen Schulden in Höhe von 50 Euro verhaftet worden, wie die Südwest Presse am Mittwoch berichtete. Der Vorfall ereignete sich allerdings bereits im Jahr 2015, sorgt aber derzeit in lokalen Blättern im Schwarzwald wieder für Furore.

Siegfried Zielasko, der in St. Georgen im Schwarzwald-Baar-Kreis wohnte, wollte im Jahr 2011 seinen abgelaufenen Personalausweis erneuern. Doch trotz mehrmaliger Versuche gelang es ihm nicht, ein biometrisches Passfoto aufzunehmen, das den behördlichen Kriterien entsprach. Daraufhin gab er seine Versuche auf. 

Doch die Behörden verfolgten die Angelegenheit weiter. Mehrere Aufforderungen der Gemeinde, einen neuen Personalausweis zu beantragen, ließ der Rentner unbeantwortet. Daraufhin stellte die Verwaltung eine Strafanzeige gegen ihn und verlangte eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro. Das zuständige Gericht verwarf den Einspruch des Seniors und bestätigte die Strafe von 50 Euro. Zudem verurteilten die Richter Zielasko dazu, für Gerichtskosten in Höhe von rund 150 Euro aufzukommen. Dennoch weigerte sich der hartnäckige Ruheständler zu zahlen.

Daher wurde auf Anweisung der Staatsanwaltschaft ein Gerichtsvollzieher aktiv. Der Senior lehnte es ab, dem Gerichtsvollzieher Zugang zu seiner Wohnung zu ermöglichen, um dort nach pfändbaren Gegenständen zu suchen. Zudem weigerte er sich, eine Vermögensauskunft zu geben. Als letztes Rechtsmittel blieb den Behörden die Erzwingungshaft, die Anfang Februar beschlossen wurde. Vier Wochen später wurde der Haftbefehl ausgeführt, nachdem Zielasko einer letzten Zahlungsaufforderung nicht nachkam.

Gerichte können wegen einer einzelnen nicht gezahlten Geldbuße bis zu sechs Wochen Erzwingungshaft, wegen mehrerer in einem Bescheid zusammengefassten Geldbußen bis zu drei Monate Haft anordnen. Eine erneute Erzwingungshaft wegen desselben Bußgeldes ist nicht möglich, allerdings können durch weitere Mahnungen neue Schulden entstehen.