Strafmarsch mit Todesfolge bei Bundeswehr: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf "fahrlässige Körperverletzung". 2017 waren in Munster mehrere Soldaten nach einem Marsch zusammengebrochen, ein Soldat starb eine Woche später. Zwei Ausbilder stehen im Visier der Ermittler.

Die Soldaten mussten auf die Intensivstation, nachdem sie während eines Marsches im niedersächsischen Munster zu lange der Hitze ausgesetzt gewesen sind. Es handelte sich um einen Strafmarsch bei 30 Grad.

Kleidung, Splitterschutzwesten und Feldjacken, die den Soldaten verordnet worden waren, verschlimmerten den Gesundheitszustand der jungen Menschen. Neben dem Marsch forderten die Ausbilder von ihnen zudem Liegestütze. Nach dem ersten Zusammenbruch forderte der Arzt, die 2,5 Kilogramm schweren Schutzwesten abzulegen. Die Ausbilder kamen dem Gesuch des Arztes nicht nach und forderten stattdessen von den Soldaten, Gefechtshelme aufzusetzen. Ein Offiziersanwärter starb zehn Tage später, ein weiterer ist bis heute in ärztlicher Behandlung.

Jan Christoph Hillmer, Pressesprecher der Lüneburger Staatsanwaltschaft, gegenüber dem Stern

Sein Tod war nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht vorhersehbar, wir sehen bislang nur den Anfangsverdacht auf Körperverletzung.

Laut eines medizinischen Gutachtens tragen die Ausbilder eine Mitschuld am Tod des Offiziersanwärters. Eine Krankengeschichte hatte das Todesopfer nicht. Der Tod sei auf den Marsch zurückzuführen. Es soll sich bei den Strafmaßnahmen der Ausbilder nicht um Einzelfälle bei der Bundeswehr handeln.