Rückführung von Ali B. - Innenministerium redet sich um Kopf und Kragen

Der mutmaßliche Mörder von Susanna F. wurde in Rekordgeschwindigkeit vom Chef der Bundespolizei aus dem Irak nach Deutschland gebracht. Doch im Irak gilt eine Verfassung, die es (wie auch das deutsche GG in Artikel 16) verbietet, eigene Staatsbürger auszuliefern.

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Bedenkt man, dass im Irak nichts gegen Ali B. vorlag und es kein deutsches Auslieferungsersuchen gab, war die Festnahme durch kurdische Sicherheitsleute und spätere Rückführung nach Deutschland – im Beisein des Chefs der Bundespolizei Dieter Romann persönlich – höchstwahrscheinlich illegal. Die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann, hatte bei den kritischen Nachfragen in der Regierungspressekonferenz keinen leichten Stand und kaum stichhaltige Argumente auf ihrer Seite.

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