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Bedenkt man, dass im Irak nichts gegen Ali B. vorlag und es kein deutsches Auslieferungsersuchen gab, war die Festnahme durch kurdische Sicherheitsleute und spätere Rückführung nach Deutschland – im Beisein des Chefs der Bundespolizei Dieter Romann persönlich – höchstwahrscheinlich illegal. Die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann, hatte bei den kritischen Nachfragen in der Regierungspressekonferenz keinen leichten Stand und kaum stichhaltige Argumente auf ihrer Seite.
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