Medienbericht: Brandenburgischer AfD-Chef besuchte verfassungswidrige Organisation

Die Abkürzung der "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) ähnelte der Hitler-Jugend. Im Jahr 2007 ist der heutige Brandenburger AfD-Chef Gast auf einem Pfingstlager der inzwischen verbotenen Organisation gewesen. Für problematisch hält er das aber nicht.

Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz hat nach einem ARD-Bericht mit der inzwischen als verfassungswidrig verbotenen Organisation "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) in Verbindung gestanden. Kalbitz habe im Jahr 2007 an einem sogenannten Pfingstlager der HDJ teilgenommen, berichtete das RBB-Magazin Kontraste am Dienstag vorab. Kalbitz sagte dem Sender:

Ich war als Gast dort, mutmaßlich, um mir das mal anzuschauen. Ich sehe da kein Problem.

Auf dpa-Anfrage erklärte Kalbitz, es habe sich um einen Informationsbesuch gehandelt. Ihm sei damals nicht klar gewesen, dass der Verein vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft war. Er habe die Veranstaltung eher als uninteressant empfunden und sei deshalb auch nicht dort aktiv geworden. Zugleich bekräftigte er, dass der Besuch nichts an seinem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ändere.

Die Parteispitze sieht in dem Bericht nach Angaben von Sprecher Christian Lüth keinen Anlass, sich selbst mit dem Thema zu befassen. Dass Kalbitz damals dort gewesen sei, "war bekannt", sagte der Sprecher. Die Gruppe stehe nicht auf der Liste von Organisationen, bei denen eine frühere Mitgliedschaft die Aufnahme in die AfD verhindere. Diese "Unvereinbarkeitsliste" orientiere sich an den jeweils aktuellen Verfassungsschutzberichten, fügte er hinzu. Kalbitz gehört dem Bundesvorstand der AfD seit dem vergangenen Dezember als Beisitzer an.

Verfassungsschutz will Material für eine mögliche Beobachtung der AfD sammeln

Die im Jahr 1990 gegründete "Heimattreue Deutsche Jugend" wurde im Jahr 2009 vom Bundesinnenministerium wegen ihrer "dem Nationalsozialismus wesensverwandten Ideologie" und ihrer "aktiv-kämpferischen, aggressiven Grundhaltung" verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte im Jahr 2010 das Verbot, weil die Ziele der HDJ sich eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richteten.

Derweil drängen einige Landes-Verfassungsschutzämter nach einem Medienbericht den Bundes-Verfassungsschutz dazu, deutschlandweit Material für eine mögliche Beobachtung der AfD sammeln zu lassen. Das bayerische Landesamt habe dem Präsidenten des Bundesamtes, Hans-Georg Maaßen, bereits am 15. Januar eine vertrauliche Analyse dazu vorgelegt, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Geheimdienstkreise. Das Papier münde im Fazit:

Ein Informationsaustausch ist sinnvoll.

Zur Begründung heiße es, Teile der AfD bildeten mit der Identitären Bewegung und der Initiative "Ein Prozent" bis nach Österreich ein enges Geflecht. Das Gefahrenpotenzial sei "bedeutsam".

Bereits im vergangenen Jahr hätten mehrere Bundesländer Maaßen mehrfach erfolglos gebeten, einer Materialsammlung zuzustimmen, schrieb das Redaktionsnetz. Dieser habe bisher aber nicht reagiert. In Geheimdienstkreisen der Länder sei von "mehreren Jahren Diskursverweigerung" und einer "Vernachlässigung der Vorfeldarbeit" die Rede. An diesem Mittwoch beginne am Sitz des Bundes-Verfassungsschutzes in Köln eine Amtsleitertagung der Inlandsgeheimdienste, das Thema AfD stehe nicht auf der Tagesordnung.

(dpa/rt deutsch)