Nach Diesel-Urteil: Hamburg will ab April erste Fahrverbote erlassen

In der Hansestadt müssen ältere Diesel ab April zwei Straßen umfahren. So sieht es der Luftreinhalteplan vor. Auch Baden-Württemberg denkt über konkrete Schritte nach.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte es in Hamburg und Baden-Württemberg zu ersten Fahrverbot für ältere Dieselautos kommen.

Hamburg will bereits ab April auf zwei besonders belasteten Straßenabschnitten Fahrverbote einführen. Mit der Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter könnten die im Luftreinhalteplan im Sommer 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen nun angeordnet werden, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Senats.

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Die Fahrverbote betreffen rund 600 Meter der Max-Brauer-Allee sowie einen 1,7 Kilometer langen Abschnitt der Stresemannstraße. Der Abschnitt auf der Max-Brauer-Allee soll für Lkw und Diesel-Pkw gesperrt werden, die nicht die Abgasnorm 6 oder Euro VI erfüllen, die Stresemannstraße nur für Lkw. Anlieger seien von der Beschränkung ausgenommen.

Auch in Baden-Württemberg kündigen sich erste Schritte an: Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte in Stuttgart, der Luftreinhalteplan solle nun zügig überarbeitet werden. Erste Beschränkungen für die älteren Autos bis einschließlich der Abgasnorm Euro 4 wären nach seinen Worten Ende 2018 denkbar – für jüngere Dieselautos bis Ende 2019.