Wegen Zigarettenschmuggels: AfD-Politiker zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht entschied zudem, dass der Politker drei Jahre lang kein öffentliches Amt mehr bekleiden darf.

Der brandenburgische AfD-Abgeordnete Jan-Ulrich Weiß ist im Prozess um Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem wurde ihm seitens des Landgerichts Neuruppin für drei Jahre das Recht aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus Wahlen auszuüben. Damit muss der 42-Jährige sein Landtagsmandat abgeben, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

Weiß war im November 2017 als Nachrücker für Ex-Fraktionschef Alexander Gauland, der in den Bundestag gewählt worden war, in den Brandenburger Landtag eingezogen. Weiß könnte in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehen. Sein Anwalt sagte nach der Urteilsverkündung, eine Revision werde "ernsthaft erwogen".

AfD-Politiker bestritt im Prozess die Vorwürfe

Weiß habe Anfang 2013 gemeinsam mit einem Fuhrunternehmer den Schmuggel von Zigaretten aus den Niederlanden nach Großbritannien organisiert, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Der Mitangeklagte, ein 37 Jahre alter Unternehmer, hatte die Tat ein paar Tage zuvor gestanden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Von ihm sei die Initiative zu dem Schmuggel ausgegangen, hieß es. Dann hätten aber beide mit großer krimineller Energie gehandelt.

Den Niederlanden soll rund eine Million Euro an Steuern entgangen sein. Das Gericht ging von Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall aus. Mit dem Urteil entsprach die Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für Weiß ein Jahr und zehn Monate sowie für den Mitangeklagten ein Jahr und fünf Monate - jeweils auf Bewährung - gefordert hatte. Weiß' Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 42-Jährige hatte im Prozess bestritten, von der Schmuggelware an Bord des Lastwagens gewusst zu haben.

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