Nur vier Jahre lang hatte die Genehmigung für einen Lautsprecher in Oer-Erkenschwick Geltung, jetzt muss sie wieder aufgehoben werden. Ein Ehepaar fühlte sich durch den Muezzin-Ruf religiös diskriminiert - jedoch nicht nur aufgrund der Lautstärke, sondern vielmehr der Inhalte wegen, die jeden Freitag in dem Aufruf vermittelt werden. Wie der 69-jährige Kläger Hans-Joachim Lehmann erklärt, würde sich der Appell über den christlichen Gott stellen, das könne er als Christ nicht akzeptieren. Lehmann zufolge sei dieser Ruf ein Glaubensbekenntnis und kein Ruf zum Gebet. Er fühle sich in seiner negativen Religionsfreiheit – dem Recht, zu keinem konkreten Glaubensbekenntnis zu gehören – verletzt. Das Gericht entzog die Genehmigung allerdings nicht auf der Basis der Einwände aufgrund der Religionsfreiheit, sondern weil bei deren Erteilung auf die Akzeptanz vonseiten der Anrainer keine Rücksicht genommen worden war.
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Nach dem Gerichtsurteil zeigten sich die Moschee-Besucher überrascht, da ihnen zufolge die Stadtverwaltung noch vor kurzem den Lärmspiegel, der beim Aufruf entsteht, gemessen hat. Dabei seien keine Grenzwerte überschritten worden. "Der Aufruf würde hier im Umkreis niemanden stören. Das würde nicht die komplette Stadt mitkriegen", äußerte sich ein Gläubiger.
Eine andere Passantin erklärte, dass sie sich grundsätzlich für die Religionsfreiheit ausspricht, jedoch die Anzahl der Moscheen in der Gegend überhandnimmt.