RT fragt nach: Bundesregierung will Vernichtungskrieg des 3. Reichs nicht "verbrecherisch" nennen

Laut dem Urteil der Nürnberger Prozesse wurde der Vernichtungskrieg des Dritten Reiches gegen die Sowjetunion als "grundsätzlich verbrecherisch" eingestuft. Doch eine aktuelle Darlegung zum Thema durch die Bundesregierung sorgt derzeit für Aufruhr und Verwirrung.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch Stellung genommen zu einer Nachfrage von RT Deutsch in Bezug auf eine parlamentarische Kleine Anfrage, die vor kurzem schriftlich von der geschäftsführenden Regierung beantwortet wurde.

Das Thema der Anfrage umfasste das Gedenken an den 75. Jahrestag des Sieges der Roten Armee über die Wehrmacht in der Schlacht um Stalingrad. Die Frage im besagten Dokument lautete, inwieweit die Bundesregierung die militärischen Handlungen der Wehrmacht im Rahmen des "unprovozierten Angriffskrieges des Dritten Reiches" und des "rassenideologischen Vernichtungskrieges" gegen die Sowjetunion grundsätzlich als verbrecherisch einstufen würde.

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Die Antwort im Schreiben lautete:

Die Einordnung damaliger militärischer Handlungen der Wehrmacht als verbrecherisch im strafrechtlichen Sinne ist einzelfallbezogen vorzunehmen.

Auf diese "einzelfallbezogene Einordnung" ging RT Deutsch am Mittwoch ein und bat die Bundesregierung um Klarstellung.