Sperrung von RT-Artikel auf Basis von NetzDG: Justizministerium erklärt sich für nicht zuständig

Am Neujahrstag hatte RT Deutsch einen Artikel unter dem Titel "USA: Ab heute dürfen Transgender der Armee beitreten" veröffentlicht. Kurz danach wurde der Artikel auf Facebook gelöscht. Bis heute wartet RT auf ein Begründung durch das Justizministerium und Facebook.

Geradezu kafkaesk gestaltet sich die Kontaktaufnahme mit dem deutschen Justizministerium in dieser Angelegenheit. Eine entsprechende Anfrage von RT Deutsch vom 4. Januar 2018 an das Bundesjustizministerium, gegen welche im NetzDG angeführte Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches der von Facebook gesperrte Artikel nach Einschätzung des Ministeriums verstößt, wurde zunächst, trotz mehrmaliger Nachfrage, völlig ignoriert. 

Erst nachdem RT das Schweigen des Justizministeriums auch im Rahmen des neuen Sendungsformates "Echokammer" aufgegriffen hatte, kam es nach fast zwei Wochen zu einer Reaktion.

Mehr zum Thema - Echokammer [4]: Vom digitalen und sozialen Netz - NetzDG und Obdachlosigkeit

Die Pressesprecherin des Ministeriums, Josephine Steffen, teilte RT Deutsch nach Ausstrahlung der Sendung in einer Mail mit:

Sollte Ihre Anfrage noch aktuell sein, können Sie mich gerne unter der untenstehenden Telefonnummer erreichen.

Ansonsten muss ich Ihnen aber an dieser Stelle schon sagen, dass wir uns zu Einzelfällen grundsätzlich nicht äußern und Sie sich hierfür an die Netzwerke wenden müssen.

Diese Mail steht wohl für sich. Erst verweigert das Ministerium jegliche Reaktion auf unsere Anfrage, um dann gönnerhaft ein Telefonat zu unserer Anfrage anzubieten, bei dem aber schon präventiv mitgeteilt wird, dass die Pressesprecherin zu "Einzelheiten", also zu unserem konkreten Fall, keine Auskunft geben wird.

Mehr zum Thema - Der ganz normale Twitter-Wahnsinn: Jetzt auch Tweet von Satire-Magazin "Titanic" gelöscht

Das Telefonat mit der Pressesprecherin verlief dann auch erwartungsgemäß. Sie verneinte jegliche Verantwortung des Ministeriums und Verwies auf Facebook. Die Erwiderung, dass Teil der Problematik ja genau in der Situation begründet liegt, dass Facebook Sperrungen vornimmt, aber nicht die Möglichkeit einräumt, in Erfahrung zu bringen, was de facto zur Löschung führte, wischte die Sprecherin mit der Aussage beiseite:

Mir sind sehr wohl Personen bekannt, den es gelungen ist, direkte Ansprechpartner bei Facebook zu finden.

Auf die anschließende Frage, welche Maßnahmen das Ministerium vorsieht, um einen Missbrauch des NetzDG auszuschließen, verwies Steffen auf die Mai 2018 von Facebook und Twitter zu veröffentlichenden Berichte:

In welchen sie darlegen [werden], was gelöscht wurde, wieviel und auf welcher Grundlage. Und dadurch wird eben Transparenz geschaffen.

Auf die Nachfrage, wer im Justizministerium denn diese "Transparenzberichte" auswerten wird und ob dafür zusätzliches Personal eingestellt wird, reagierte die Sprecherin ausweichend:

Dazu kann ich Ihnen nichts Konkretes sagen. Diese Berichte werden auf jeden Fall veröffentlicht und können von jedem eingesehen werden. Damit ist Transparenz gewährleistet.

Mehr zum Thema - Regierungssprecher zur NetzDG-Debatte: Meinungsfreiheit für diese Bundesregierung von höchstem Wert

Weitere Nachfragen und Nachforschungen von RT Deutsch haben ergeben, dass das Justizministerium nicht plant, diese Berichte von Facebook und Twitter auszuwerten. Die Auswertung obliegt dann wohl in Konsequenz engagierten Bürgern und Journalisten. Auch dieser Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf das derzeitige Outsourcen von rechtsstaatlichen Prozessen.

Der Medienrechtler Martin Zumpf spricht in diesem Zusammenhang gegenüber RT Deutsch von einem Paradigmenwechsel:

Schwere Fragen über Meinungsfreiheit, Wahrheit, Unwahrheit, Zulässigkeit, Unzulässigkeit von Meinungsäußerungen werden zunehmend ausgelagert an private Dienstleister und nicht mehr, wie es bisher der Fall war, von Gerichten vorgenommen.