Echokammer [4.1]: Expertengespräch zum NetzDG: "Wir haben schon klare Regeln"

Seit Anfang Januar gilt das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Seitdem hagelt es Kritik von Usern und Internet-Experten. Deshalb bat die Echokammer den Medienrechtler Martin Zumpf um eine Einordnung des neuen Gesetzes aus dem Hause Heiko Maas.

Im Gespräch verweist Zumpf auf handwerkliche Fehler im NetzDG, wie etwa die „starren Sperrfristen“ für beanstandete Kommentare, die das Gesetzeswerk vorsieht. Zu den handwerklichen Fehlern zählen aber auch sprachliche Schwächen, die sich in einer Reihe von unklaren Rechtsbegriffen im Gesetz äußern.

Laut Zumpf führt „das Damoklesschwert hoher Bußgeldandrohungen“ dazu, dass bei den Anbietern der sozialen Netzwerke „im Zweifelsfall“ eher gelöscht wird, als die entsprechenden Posts oder Tweets stehen zu lassen – das sogenannte „overblocking“. Des Weiteren erläutert Zumpf, warum er der Ansicht ist, dass das NetzDG durchaus dazu führen könne, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Im Gespräch nimmt der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auch Bezug auf die undurchsichtige Löschung eines RT-Deutsch-Artikels bei Facebook.

Laut Zumpf gibt es des Weiteren bereits ein Instrumentarium um sogenannter hate speech in den sozialen Netzwerken zu begegnen, unter anderem durch die sogenannte take-down-notice. Laut Zumpf wäre es sinnvoll gewesen, dass bereits bestehende Instrumentarium auszubauen, anstatt ein neues, aber fehlerhaftes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Echokammer [4] findet ihr übrigens hier: