Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Am Donnerstag wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Schröders Klage ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Offiziell hieß es als Begründung, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Zuvor wurde im Frühjahr 2022 eine neue Regelung eingeführt, die dies zur Voraussetzung machte.
Das OVG erklärte nun, es gebe keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Als Begründung führte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki an, dass sich ein solcher Anspruch weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten ließe. Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Amtsende zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden.
"Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit.
Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler war, kämpfte bereits in zweiter Instanz um die Nutzung seines ehemaligen Büros im Bundestag. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.
Der wahre Grund für den Entzug des Büros durch den Bundestag dürfte jedoch Schröders Freundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin sein, für die er scharf kritisiert wurde. Dies wurde zwar nicht explizit als Grund für die Neuregelung genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" auf die Ukraine die Rede.
Schröder war am Donnerstag persönlich in der mündlichen Verhandlung in Berlin erschienen und hatte dabei betont, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei. Schröder sagte weiter, er habe versucht, im Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu vermitteln.
Zudem werde er immer wieder von Bürgern, die im Streit mit dem Staat oder anderen Institutionen lägen, um Hilfe gebeten. Weil ihm sein Büro im Bundestagsgebäude gestrichen worden sei, müsse er solche Tätigkeiten als Privatmann leisten, obwohl sie ausschließlich mit seinem früheren Amt zusammenhingen.
Sein Versuch, auf Bitte der Ukraine im Krieg mit Russland zu vermitteln, sei mit aufwendigen Reisen und Gesprächen verbunden gewesen.
So etwas könne er privat kaum organisieren. Das Protokoll bei Gesprächen habe seine Ehefrau geführt, weil er keine Mitarbeiter gehabt habe. "Ich will hier nur deutlich machen, dass solche Gespräche nur entstehen wegen meines früheren Amtes", sagte Schröder.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde eine Revision zugelassen. Sofern Schröder Revision einlegt, könnte der Fall in nächster Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht landen.
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