Bezahlkarte für Asylbewerber: Bundestag beschließt Rechtsgrundlagen

Der Bundestag hat die Rechtsgrundlagen für die Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge beschlossen. Damit soll dem Missbrauch staatlicher Leistungen begegnet werden. Kritiker sehen allerdings einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat.

Der Bundestag hat am Freitag eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten – und nicht mehr als Bargeld. So soll verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder an ihre Familien in den Heimatländern überweisen.

Kritiker befürchten, dass die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge nur einen weiteren Schritt hin zur Abschaffung des Bargelds und zur generellen Durchsetzung von Geldkarten darstellt, durch die sich das Verhalten der Bürger kontrollieren lasse.

Die Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz und der Gesetzentwurf "zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht" (DÜV-AnpassG) wurden am Vormittag mit den Stimmen der Ampelfraktionen sowie der AfD und des BSW verabschiedet. Die Gruppe der Linken und die Unionsfraktion stimmten dagegen. Auch ein einzelnes Mitglied der Grünen-Fraktion votierte gegen das Vorhaben.

Über den Einsatz der Bezahlkarten sollen die deutschen Bundesländer dann einzeln entscheiden. Vor der Entscheidung hatte es längere Debatten über das Thema gegeben. In der vergangenen Woche einigte sich die Ampelkoalition dann darauf, "einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen" zu schaffen.

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