Ampel-Verhandlungen über Haushalt immer noch nicht weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil zu den Schattenhaushalten die Bundesregierung vor ein gewaltiges Problem gestellt; der gesamte Haushalt 2024 muss umgearbeitet werden. Aber in Berlin wird man sich darüber bisher nicht einig.

Die Verhandlungen im Bundeskabinett über den Haushalt 2024 sind nach wie vor nicht zum Ziel gekommen. Pressemeldungen zufolge sollen sie am heutigen Dienstag fortgesetzt werden; die Koalitionspartner sind sich nach wie vor uneins, wie das Haushaltsloch von mindestens 17 Milliarden Euro, anderen Schätzungen zu Folge 30 Milliarden, gestopft werden soll, das durch das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Schattenhaushalten ausgelöst wurde.

Die FDP würde gerne bei den Sozialausgaben kürzen, die SPD denkt über Steuererhöhungen nach; keiner der Beteiligten will Rüstungsausgaben, die Unterstützung für die Ukraine oder die Klimapolitik antasten. Bundeskanzler Scholz mühte sich, Optimismus zu verbreiten:

"Aber wir sind so weit vorangekommen, dass man sehr zuversichtlich sein kann, dass wir es auch schaffen werden, das Ergebnis Ihnen bald mitzuteilen."

Kommt es vor Mittwoch zu keiner Einigung, geschieht bis Freitag nichts weiter, weil Bundeskanzler Scholz nach Brüssel reist. Dann bliebe noch die Zeit bis zum 22. Dezember, um einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Sofern dann keine Sondersitzung des Bundestages einberufen wird, um diesen neuen Haushaltsentwurf zu verabschieden (vorausgesetzt, die Regierungsfraktionen trügen diesen Entwurf beratungslos mit), beginnt die parlamentarische Behandlung erst in der ersten Sitzungswoche ab dem 15. Januar. Der Bundestag befindet sich ab dem 15. Dezember in der Sitzungspause.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Jahr 2024 also ohne gültigen Bundeshaushalt beginnen. Das bedeutet, bis zum In-Kraft-Treten des Haushalts nach seiner Verabschiedung sind sämtliche Bundesbehörden auf die Pflichtaufgaben beschränkt. Das betrifft unter anderem unzählige Förderanträge, die in dieser Zeit nicht bearbeitet werden können, weil das Budget, aus dem sie finanziert werden, nicht zu den Pflichtaufgaben gehört. Die mindeste Folge, die dieser Zustand auslösen dürfte, ist eine bürokratische Bugwelle an unerledigten Aufgaben, die durch den Rest des Jahres 2024 geschoben werden wird.

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