Linksfraktion im Bundestag beschließt Auflösung

Nachdem Sahra Wagenknecht und weitere Abgeordnete die Linke verlassen haben, verliert die Linksfraktion die notwendige Mindestgröße von 37 Abgeordneten. Nun ist die Auflösung der Fraktion beschlossene Sache.

Die Linksfraktion im Bundestag hat ihre Auflösung zum 6. Dezember beschlossen. Dies teilten Fraktionsmitglieder in Berlin mit. Grund dafür ist der Austritt der früheren Fraktionschefin Sahra Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneter aus der Partei. Damit verliert die Linke die Mindestgröße von 37 Mitgliedern für eine Fraktion und muss liquidiert werden.

Die verbliebene Rest-"Linke" mit 28 Abgeordneten will im Parlament einen Antrag auf Anerkennung als Gruppe stellen. Eine Gruppe hat im Vergleich zu einer Fraktion etwas weniger parlamentarische Rechte und bekommt auch weniger finanzielle Unterstützung aus der Staatskasse. Diesem Schritt müsste der Bundestag allerdings noch zustimmen. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte vor der Fraktionssitzung, man werde darauf hinarbeiten, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

Auch Wagenknecht und ihre Mitstreiter könnten künftig eine Gruppe bilden. Voraussetzung dafür ist, dass sich mindestens fünf Abgeordnete mit gleichen politischen Zielen zusammenfinden. Diese wäre sowohl bei Wagenknecht als auch bei der Linken gegeben.

Im Oktober hatte Wagenknecht die Gründung einer neuen Partei angekündigt. Dafür spaltete sich das "Bündnis Sahra Wagenknecht" in einem längeren Prozess von der Linken ab.

Für die Linke ist dies ein historischer Rückschritt: Die letzte Gruppe im Bundestag bildete die PDS, die später in der Linken aufging. Bei der Bundestagswahl 1994 erzielte die PDS vier Direktmandate. Obwohl sie nicht die Fünfprozenthürde schaffte, zog sie daher über die Grundmandatsklausel in den Bundestag ein. Da die PDS-Abgeordneten nicht die Mindestanzahl für eine Fraktion erreichten, bildeten sie eine Gruppe.

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