Gericht: Ex-RBB-Direktorin Lange erhält keine 1,8 Millionen Euro "Ruhegeld"

Die frühere Juristische Direktorin des "RBB", Susann Lange, ist mit der Klage gegen ihre Kündigung gescheitert. Der Richter bemängelt ein sittenwidriges, "wucherähnliches Rechtsgeschäft" – nicht zuletzt auf Kosten der GEZ-Zahler.

Beim RBB kehrt keine Ruhe ein. Die frühere Juristische Direktorin des Senders, Susann Lange, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit der Klage ge­gen ihre Kündigung gescheitert (Az. 22 Ca 13070/22), wie die FAZ am Mittwoch berichtet. Der RBB hatte Lange Anfang Dezember 2022 außerordentlich gekündigt und erklärt, das Dienstverhältnis sei wegen des im Dienstvertrag enthaltenen "Ruhegelds" nichtig. Zudem habe Lange sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz schon vor dessen Beginn gewähren lassen.

Das Gericht erklärte den Dienstvertrag wegen der Ruhegeld­regelung für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt – ohne Gegenleistung. Das Gericht verurteilte Susann Lange zudem dazu, 8.500 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der an sie ausgezahlten ARD-Zulage. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.

Richter Simon Coenen erklärte, der lukrative Kontrakt für Lange habe quasi nie existiert. Grund für die Nichtigkeit des Dienstverhältnisses seien die üppigen Versorgungsansprüche.

Coenen sprach weiter von einem "wucherähnlichen Rechtsgeschäft", die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien "zu günstig für die Klägerin und zu teuer" für den RBB, betonte der Jurist.

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