"Dämliches Stück Hirn-Vakuum" – Sawsan Chebli scheitert mit Klage gegen Beleidigung

Die ehemalige Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli von den Sozialdemokraten forderte wegen einer beleidigenden Äußerung gegen sie eine Entschädigung. Das Landgericht Heilbronn wies die Klage allerdings zurück. Die Äußerung sei "noch von der Meinungsfreiheit" umfasst.

Das Landgericht in Heilbronn hat eine Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen einer Beleidigung gegen sie abgewiesen. Hintergrund ist ein Kommentar auf Facebook von 2020, in dem die Berliner Ex-Staatssekretärin mit den Worten "Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli" beleidigt wurde.

Chebli klagte gegen diese Beleidigung und verlangte eine Entschädigung. Die Richterin begründete die Abweisung der Klage damit, dass die Aussage "noch von der Meinungsfreiheit" umfasst sei.

Weiter führte die Richterin aus, dass von der Meinungsfreiheit nicht umfasst sei, wenn es um "Schmähkritik, Formalbeleidigung sowie Angriffe auf die Menschenwürde" gehe.

Eine Schmähung im verfassungsrechtlichen Sinn sei gegeben, wenn eine Äußerung keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe, fügte die Richterin hinzu. Dieser Bezug sei aber in dieser Sache laut der Richterin anzunehmen.

Chebli kommentierte das Urteil am Mittwoch mit den Worten:

"Das Gericht sendet mit dieser Entscheidung ein fatales Signal. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf."

Laut der SPD-Politikerin seien "Hass und Hetze" keine Meinung und das Netz kein rechtsfreier Raum.

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