Ampel-Koalition plant Entschärfung von Strafen für Besitz von Kinderpornografie

Die Ampel-Koalition plant die Entschärfung von Strafen für den Besitz von Kinderpornographie. Laut Politikern von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gehe es um die Neuregelung von Bagatellefällen, um Richter und Staatsanwälte zu entlasten.

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung plant die Ampel-Koalition, die Strafen für den Besitz von Kinderpornographie zu entschärfen. Vor zwei Jahren hatte der Bundestag dem Gesetzesentwurf der damaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zugestimmt, der dagegen das Strafmaß für Kinderpornographie erhöht und als Verbrechen eingestuft hatte. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Haft, und die Einstellung von Verfahren ist nicht möglich.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte jetzt, durch Fälle wie diese würde zu viel Personal gebunden. Staatsanwälte bräuchten die Möglichkeit, bei Bagatellefällen von der Strafverfolgung abzusehen. 

Bei der Änderung des Gesetzes soll es nun um Fälle gehen, bei denen das begangene Unrecht geringer sei. Dies könnte dann gelten, wenn Missbrauchsdarstellungen weitergeleitet werden, um darauf hinzuweisen, oder wenn Jugendliche einander eigene Nacktbilder schicken.

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich auch dafür aus, minderschwere Fälle in die Gesetzesabmilderung aufzunehmen, zum Beispiel wenn der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer gering sei und sie die Aufnahmen selbst angefertigt hätten:

"Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können."

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