Das Urteil wurde voller Spannung erwartet: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch seine Entscheidung zur Gültigkeit der von zahlreichen Pannen überschatteten Wahl zum Abgeordnetenhaus verkündet. Die Wahl muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig.
Bereits bei einer Anhörung Ende September ließ das Gericht durchblicken, dass eine Wahlwiederholung nötig sein könnte. Das Gericht hatte damals von zahlreichen Wahlfehlern gesprochen, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.
Eine Wahlwiederholung muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.
Am 26. September 2021 waren in Berlin sowohl der Bundestag als auch die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr ab oder auf eilig kopierten Stimmzetteln, weil der Nachschub ausblieb.
Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.
Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig – zumindest für einen Teil der Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
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(dpa/RT)