Am vorletzten Mittwoch wurde der Initiator der Querdenken-Bewegung, der Stuttgarter Unternehmer Michael Ballweg, nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung von der Polizei verhaftet und noch am selben Tag in Untersuchungshaft gebracht. Aktuell befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim. Die Staatsanwaltschaft unterstellte Fluchtgefahr und akzeptierte deshalb auch keine Freilassung gegen Kaution. Die genauen Tatvorwürfe blieben bislang unklar, da der Verteidigung bis zum letzten Interview mit RT noch keine Ermittlungsakte vorlag. Am Donnerstagabend berichtete der Pressesprecher der Verteidigung, Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, im Interview mit RT über den aktuellen Stand.
RT DE: Herr Dr. Christ, ist dem Anwaltsteam von Michael Ballweg mittlerweile bekannt, was dem Stuttgarter Unternehmer vorgeworfen wird?
Dr. Alexander Christ: Da der Verteidigung weiterhin noch keine Ermittlungsakte vorliegt, kann ich zum Tatvorwurf noch immer nichts sagen. Inzwischen befindet sich Herr Ballweg seit über einer Woche in Untersuchungshaft. Normalerweise hätte ich erwartet, dass die Ermittlungsakte so schnell wie möglich bei der Verteidigung eintrifft. Ich hätte bereits am Ende letzter Woche, spätestens Anfang dieser Woche mit dem Vorliegen der Akte gerechnet. Es ist äußerst ungewöhnlich, dass die Zustellung dieser Unterlage so lange dauert. Schließlich gilt im Falle von Untersuchungshaft im Strafrecht der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Demnach muss alles unternommen werden, um die Untersuchung des Tatvorwurfs zu beschleunigen, damit ein betroffener womöglich unschuldiger Mensch nicht unnötig lange unberechtigt inhaftiert bleibt. Laut Staatsanwaltschaft sei die Ermittlungsakte schon vor Tagen losgeschickt worden. Deshalb ist es umso erstaunlicher, dass sie noch nicht beim Hauptstrafverteidiger Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini eingetroffen ist.
RT DE: Hat das Anwaltsteam denn in irgendeiner Form mehr Erkenntnisse als noch vor einer Woche?
Dr. Alexander Christ: Mittlerweile konnte sein Strafverteidiger den Haftbefehl anschauen. Dieser beinhaltet zwar einige Vorwürfe, die aber dadurch, dass sie im Einzelnen nicht belegt werden, ohne Vorliegen der Ermittlungsakte nur als Behauptungen dastehen.
RT DE: Konnten die Anwälte Herrn Ballweg seit seiner Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt in Stammheim besuchen?
Dr. Alexander Christ: Leider war das bislang nicht möglich, weil die Haftanstalt für Herrn Ballweg eine Quarantänezeit von 11 bis 13 Tagen angeordnet hat. Aus diesem Grund durfte er bislang keinerlei Besuch empfangen. Die Haftanstalt begründete dies mit einer vorbeugenden Corona-Schutzmaßnahme. Bis jetzt war mir diese Art von präventiver Corona-Quarantäne völlig unbekannt beziehungsweise ist mir noch kein Fall begegnet, bei dem eine solche Quarantäne seitens einer Haftanstalt angeordnet worden ist.
RT DE: Konnte Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini inzwischen mit Herrn Ballweg telefonieren? Und weiß man, wie es Michael Ballweg mittlerweile geht?
Dr. Alexander Christ: Seine Verteidiger konnten ihn bislang nicht aktiv in der JVA anrufen. Hätte Herr Ballweg sich nicht selbstständig eine Telefonkarte in der Haftanstalt besorgt, mittels derer er seinen Anwalt angerufen hat, hätten die Rechtsanwälte überhaupt noch keinen Kontakt zu ihm haben können. Herrn Ballweg geht es laut seiner Mitteilung den Umständen entsprechend gut. Er werde in der JVA gut behandelt. Außerdem, und das würde ihn auch unterstützen, wären ihm in kurzer Zeit schon über 400 Briefe mit Solidaritätsbekundungen in die JVA Stammheim geschickt worden.
Ganz aktuell ist es jetzt durch den intensiven Einsatz der Anwälte doch gelungen, trotz Quarantäne-Anordnung einen Besuchstermin für die Anwälte zu erwirken. Dabei hat sich jetzt insbesondere auch die Staatsanwaltschaft selbst dafür eingesetzt, dass die Anwälte Herrn Ballweg nun kurzfristig heute Nachmittag zum ersten Mal besuchen können.
Zum Tatvorwurf selbst, dazu bleibt es weiterhin dabei, werden wir Anwälte erst etwas sagen können, nachdem uns die Ermittlungsakte vorliegt.
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