Bundeskanzler Scholz bezeichnet die AfD als "Partei Russlands"

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Mittwoch während der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag die AfD als "rechtspopulistisch" und als "Partei Russlands" bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst vor wenigen Wochen entschieden, dass sich ein Bundeskanzler bei amtlichen Äußerungen nicht zu parteipolitischer Polemik hinreißen lassen darf.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat die AfD als "Partei Russlands" bezeichnet. Er reagierte damit am Mittwoch im Bundestag in der Regierungsbefragung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Steffen Kotré, der die Sanktionen gegen Russland als "nutzlos" bezeichnet und eine Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 zwischen Russland und Deutschland gefordert hatte.

Scholz kommentierte das mit den Worten: 

"Ich halte fest: Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Russlands."

Scholz bekräftigte, dass Deutschland sich auf den Verzicht auf russisches Öl und Gas vorbereite und dafür auch die notwendige Infrastruktur errichte. Er sagte dazu:

"Das ist wirkliche Energiesicherheit für Deutschland im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger."

In der Regierungsbefragung stellen sich Kabinettsmitglieder 60 Minuten lang den Fragen der Abgeordneten. Dabei können Fragen zu allen Themen gestellt werden.

Die AfD hatte in der Vergangenheit gegen ähnliche Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe geklagt und Recht bekommen. Erst am 15. Juni dieses Jahres urteilte das BVerfG, dass Angela Merkel den Ausgang der Ministerpräsidentenwahl im Thüringer Landtag, bei der der FDP-Politiker Kemmerich unter anderem mit Stimmen der AfD gewählt worden war, nicht als "unverzeihlich" und ein Ergebnis, das "rückgängig gemacht werden müsse" kommentieren durfte. 

Dass Minister zu Neutralität verpflichtet sind, wenn sie sich in ihrer Funktion als Regierungsmitglied öffentlich äußern, ist ständige Rechtsprechung des BVerfG. Sie müssen sich deshalb gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Das gilt auch für eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Etwas anderes gelte nur, wenn ein Regierungsmitglied nicht als Amtsträger, sondern eindeutig als Parteipolitiker auftrete, etwa im Wahlkampf. Damals habe Merkel aber als Kanzlerin Stellung bezogen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht bei seiner Meinung bleibt, dürfte auch Scholz eine ähnliche Zurechtweisung aus Karlsruhe erwarten.

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rt de / dpa