Papiermangel – keine Hartz-IV-Formulare mehr für ukrainische Flüchtlinge

Ukrainische Flüchtlinge sollten ab 1. Juni die Chance bekommen, in Deutschland "Hartz IV" beantragen zu können. Die Bundesdruckerei teilt nun mit, sie werde die Ausländerbehörden nicht mit genügend Formularen ausstatten können, es fehle das benötigte Spezial-Papier.

Anfang April informierte der Deutschlandfunk darüber, dass nach Deutschland geflohene Ukrainer "ab dem 1. Juni 2022 wie anerkannte Asylbewerber" behandelt werden sollen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie automatisch Anspruch auf die Hartz IV-Grundsicherung und zudem Zugang zum Gesundheitssystem erhalten. Außerdem soll ihnen über diese Regelung der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Kosten werden dabei überwiegend vom Bund übernommen, so der Deutschlandfunk in seinem Beitrag. Dadurch sollen die geforderten Gemeinden entlastet werden, da das geltende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht mehr greifen würde.

Bedingung für die potentiellen Hartz-IV-Antragsteller wäre der Nachweis einer sogenannten "Fiktionsbescheinigung", ein Nachweis über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, welchen wiederum die Ausländerbehörden erstellen können. Bislang sind offiziell 830.000 Ukrainer in Deutschland registriert, so laut Angaben eines Artikels im Business Insider.

Dieser Artikel informiert auch darüber, dass die Bundesdruckerei aktuell Alarm schlagen würde, weil nicht genügend viele benötigte Vordrucke ausgeliefert werden können, wodurch die Ausländerbehörden in den Kommunen nicht in der Lage wären, allen antragswilligen Flüchtlingen zum 1. Juni eine solche Fiktionsbescheinigung auszustellen. Dies belege ein der Redaktion vorliegender Brief des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages Helmut Dedy vom 13. Mai, gerichtet an die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (SPD), die auch für die Bundesdruckerei zuständig ist, sowie an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD). So heißt es in dem Schreiben:

"Der geplante Rechtskreiswechsel ist nun gefährdet, da ein zwischen Bund und Ländern in Abstimmung befindlicher Weisungsentwurf der Bundesagentur für Arbeit vorsieht, dass nur solche ukrainischen Flüchtlinge ins SGB II/XII wechseln sollen, die zum 1. Juni 2022 eine Fiktionsbescheinigung auf einem von der Bundesdruckerei zu liefernden Vordruck vorweisen können. Diese Vordrucke sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden."

Dedy präzisiert die Lage dahingehend, dass – selbst "wenn es der Bundesdruckerei gelänge, die Ausländerbehörden in den nächsten Tagen mit einer ausreichenden Zahl an Vordrucken zu versorgen" – eine rechtzeitige Aushändigung der Fiktionsbescheinigung, wie sie im Weisungsentwurf vorgesehen ist, nicht zu ermöglichen sei. Der Hinweis auf den Papiermangel obliegt den speziellen Dokumenten-Ansprüchen an das Formular. Der Artikel besagt:

"Dem Vernehmen nach fehlt es der Bundesdruckerei schlicht an dem entsprechenden Spezial-Papier, das fälschungssicher sein soll. Zudem war man wohl auf die notwendigen Mengen nicht eingestellt. Tatsächlich klagt die Papierindustrie schon seit Wochen über einen bis dahin nie gekannten Papiermangel."

Als Gründe des Papiermangels werden in dem Artikel von Business Insider benannt, dass "europaweit die Kapazitäten zur Herstellung hochwertiger Papierprodukte in den letzten Jahren deutlich reduziert" wurden. Zudem kaufe "China derzeit den Markt leer". Dadurch sei der "Papierpreis um 50 Prozent gestiegen". Durch diese Situation befänden sich "verschiedene Ministerien derzeit in Gesprächen", ob zur temporären Überbrückung existierende "Ersatz-Bescheinigungen" anerkannt werden könnten.

Das Aufenthaltsrecht der Geflüchteten wird zunächst auf ein Jahr beschränkt sein, soll aber auf drei Jahre erweiterbar sein. Die Geflohenen sind in Deutschland automatisch krankenversichert.

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