Berliner Senat beteiligt sich nicht an Gedenkveranstaltungen zum Tag der Befreiung am 8. und 9. Mai

Zum 77. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus am 8. Mai werden offiziell keine Mitglieder des Berliner Senats an Gedenkveranstaltungen teilnehmen. Der Fokus der Sicherheitsbehörden liege am 8. und 9. Mai bei der Sicherung von Gedenkstätten und symbolträchtigen Orten.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) teilte mit, der Senat werde auf eine Beteiligung an offiziellen Gedenkveranstaltungen verzichten, so die Ankündigung auf der Senats-Presseveranstaltung am 3. Mai. Sie kündigte demnach ein "stilles Gedenken" an, mit der Begründung, dass dadurch vermieden wird, "Situationen zu provozieren, die missverstanden werden könnten". Giffey weiter:

"Die aktuelle Lage ist sehr bedrückend, dem muss auch ein solches Gedenken gerecht werden."

Die Bürgermeisterin möchte jedoch am 8. Mai "als Zeichen der Solidarität mit der ukrainischen Community" an einer Veranstaltung der Gruppe Leuchtturm Ukraine teilnehmen.

Laut der anwesenden Innensenatorin Iris Spranger (SPD) seien bislang für den 8. Mai 28 Veranstaltungen und für den 9. Mai weitere 17 Veranstaltungen angemeldet worden. Der Tagesspiegel berichtet, dass laut Senatsangaben dabei der Fokus der Sicherheitsbehörden darauf liegen werde, "russische und ukrainische Gedenkstätten und symbolträchtige Orte zu sichern". Die Recherche ergibt, dass die Bundeshauptstadt bis dato keinen Ort oder eine dementsprechende Gedenkstätte führt, die alleinig den Menschen, also Opfern der Ukraine gewidmet ist. Andrei Melnyk, Botschafter der Ukraine in Deutschland, forderte laut dem MDR im November 2020 "einen zentralen Gedenkort für die ukrainischen Opfer des Nationalsozialismus in Berlin". Innensenatorin Spranger betonte auf der Pressekonferenz zu der "Sensibilität" an beiden Gedenktagen:

"Aber auch hier möchte ich eines ganz klar sagen, dass bei allen Veranstaltungen und Versammlungen die stattfinden, jede Aktion, jede Darstellung oder andere Form der Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine selbstverständlich konsequent unterbunden und strafrechtlich verfolgt wird." 

Diesbezüglich würde die Versammlungsbehörde noch entsprechende Auflagen mitteilen. Diese werden denen ähneln, die für den ursprünglich am 24. April geplanten pro-russischen Autokorso in Berlin verordnet wurden, der aufgrund angekündigter Gegenveranstaltungen nicht stattfand. Dazu gehört das "Untersagen des Hupens" oder "das Kontingentieren von russischen Flaggen, um somit den Eindruck eines Fahnenmeeres, und damit eine einschüchternde Wirkung zu verhindern", so Spranger während der Pressekonferenz. Zudem sei das vom Senat ausgesprochene Verbot, jegliche Z-Zeichen mit sich zu führen, "genauso wie das V, dann mit in den Auflagen enthalten". 

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