In einem Interview mit dem Magazin Cicero hatte der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger behauptet, dass der Charité-Virologe Christian Drosten die Öffentlichkeit in Bezug auf die Herkunft des Coronavirus "gezielt getäuscht" habe und diesen daher scharf kritisiert. Drosten wollte vor Gericht durchsetzen, dass Wiesendanger bestimmte Äußerungen über ihn nicht mehr verbreiten darf und diese aus dem Cicero-Interview gelöscht werden. Wie Wiesendanger über ihn rede, sei "ehrabschneidend", so Drosten.
Nach Informationen des NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung hat das Hamburger Landgericht nun eine Entscheidung gefällt, die man als eine Art "Unentschieden" werten kann. In dem Beschluss wird Wiesendanger untersagt zu behaupten, Drosten habe die Öffentlichkeit in Bezug auf den Ursprung des Coronavirus "gezielt getäuscht". Dafür habe Wiesendanger "keine hinreichenden Anknüpfungstatsachen" geliefert. Andere Aussagen hält das Gericht für zulässig: So dürfe Wiesendanger auch weiterhin behaupten, Drosten würde eine "Desinformationskampagne" fahren und "Unwahrheiten" verbreiten. Darin sah das Gericht lediglich einen "Gegenschlag", nachdem Drosten zusammen mit anderen Forschern in einem Beitrag im Fachjournal Lancet ähnliche Begriffe verwendet hatte. In diesem Text widersprach Drosten der unter anderem von Wiesendanger verbreiteten Laborhypothese. Dieser Hypothese zufolge stammt das SARS-CoV-2-Virus aus einem Labor im chinesischen Wuhan.
Entsprechend dem Gerichtsbeschluss interpretieren die Anwälte der beiden Wissenschaftler das Urteil unterschiedlich: Wiesendangers Anwalt Lucas Brost sieht in dem Urteil einen Erfolg für die Meinungsfreiheit. Drostens Anwalt Gernot Lehr lobte hingegen, das Gericht habe die zentralen Aussagen Wiesendangers untersagt:
"Dies zeigt, dass die Polemik des Herrn Wiesendanger keine Tatsachengrundlage hat."
Die Gerichtskosten müssen sich die beiden Beteiligten teilen. Nach Informationen von NDR, WDR und der Süddeutschen wolle Wiesendangers Anwalt jedoch Widerspruch gegen die untersagten Äußerungen einlegen – davon ausgenommen sei jedoch eine Aussage, bei der Wiesendanger nach Ansicht des Gerichts ein Fehlzitat unterlaufen sei.
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