CDU/CSU-Fraktion veröffentlicht ihren Entwurf zur Bundestags-Impfdebatte am 17. März

Es wird ernst mit einer Entscheidung für oder gegen die Impfpflicht. Am Donnerstag sollen die Gesetzentwürfe und Anträge erstmals im Bundestag beraten werden. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat jetzt ihre Vorstellungen zu einem möglichen Impfgesetz im Jahre 2022 veröffentlicht.

Der Deutsche Bundestag befasst sich am Donnerstag, dem 17. März 2022, mit verschiedenen parlamentarischen Initiativen unterschiedlicher Parteien- und Abgeordnetenkoalitionen zur Impfpflicht. Darunter befinden sich "ein interfraktioneller Gesetzentwurf 'zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2'", der eine verbindliche Impfverpflichtung ab dem 18. Lebensjahr vorsieht. Des Weiteren existiert ein Antrag "zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt gegen das Coronavirus SARS-CoV-2". Zudem gibt es einen weiteren interfraktionellen, also parteiübergreifenden Antrag mit dem Titel "Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen". Die AfD-Fraktion hat einen separaten Antrag mit der Forderung "Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus" eingebracht.

Der am 14. März veröffentlichte Entwurf der CDU/CSU-Fraktion trägt den Titel: "Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land".

Laut dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion richtet sich die "Richtschnur des Handelns der Politik in Bund, Ländern und Kommunen" weiterhin dahingehend aus, das deutsche Gesundheitssystem "vor einer Überlastung" zu schützen und "insbesondere den Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen" sicherzustellen. Zu individuellen Einschränkungen der Bürger in der Corona-Krise heißt es in dem Antrag:

"Gleichzeitig sind mit der Corona-Bekämpfung zahlreiche Freiheitsbeschränkungen verbunden, die stets einer besonderen Rechtfertigung bedurften und bedürfen."

Zur Thematik der Impfdiskussion betonen die verantwortlichen Autoren:

"Wenn es Zielkonflikte gibt, ist ein schonender Ausgleich notwendig, um den Anforderungen des Grundgesetzes und auch den Anforderungen an ein gutes Miteinander in der Gesellschaft gerecht zu werden."

Der Antragstext stellt fest:

"Zur kurzfristigen Eindämmung der Omikron-Welle würde selbst eine sofort einsetzende Impfpflicht nicht helfen, weil mit dem Höhepunkt dieser Welle nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bereits Mitte Februar 2022 zu rechnen sei. Die bisherige Pandemieerfahrung lässt erwarten, dass in Deutschland zum Sommer hin mit einem eher niedrigen Infektionsgeschehen, zum Herbst dann wieder mit hohen Fallzahlen und ggf. neuerlichen Virusvarianten gerechnet werden muss."

Mangels einer fehlenden zentralen Erfassung "der geimpften und ungeimpften Bürgerinnen und Bürger" seien aktuell "weder eine konkrete Ansprache noch ein gezielter Einsatz von Schutzmaßnahmen" möglich. Um "eine flexible und zugleich vorausschauende Antwort" zu finden, sei daher ein "Dreiklang" erforderlich, der jedoch einen "möglichst schonenden Eingriff in die Freiheitsrechte" darstellen sollte. Einer der drei formulierten Punkte nutzt nicht die Begrifflichkeit Impfpflicht, sondern wird als "Impfmechanismus" vorgestellt. Der Dreiklang lautet:

Zwei aktuelle Beispiele der laufenden Regierungs-Impfkampagne:

Zum Thema der Impfpflicht, dem formulierten Impfmechanismus, lauten die Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion, dass "die Kriterien für die Aktivierung des Impfmechanismus im Gesetz" dementsprechend zu definieren seien:

"Diese umfassen insbesondere die voraussichtliche Krankheitslast einer Virusvariante, deren Übertragbarkeit, die Wirksamkeit des dann verfügbaren Impfstoffes, die Erforderlichkeit und den Umfang der Immunität in der Bevölkerung (nach Altersgruppen differenziert, inklusive der Anzahl der erforderlichen Impfungen und der aktuellen Impfquote)."

Ein aktueller Twitter-Beitrag erläutert aufschlussreich mögliche Entscheidungskonstellationen, ausgehend von vorliegenden Entwürfen und Anträgen:

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