Ukraine über Nacht kein Corona-Hochrisikogebiet mehr – bei nur 34,5 Prozent Impfquote

Das Robert Koch-Institut stuft die Ukraine und auch einige unmittelbare Nachbarländer nicht mehr als Hochrisikogebiete ein. Das erleichtert die Einreise von Flüchtlingen. Weißrussland und die Russische Föderation sind weiterhin als Risikogebiete eingestuft.

Das Robert Koch-Institut aktualisiert regelmäßig auf seiner Seite die Informationen zu Hochrisikogebieten. So heißt es offiziell auf der Seite: "Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI." Am 25. Februar wurde die Seite um 13:30 Uhr mit folgendem Hinweis versehen:

"Die unten stehende Liste zur Einstufung von Risikogebieten ist wirksam ab Sonntag, 27. Februar 2022, um 0:00 Uhr."

Der Hinweis verwies auf die Auflistung der Länder, die laut Definition der oben genannten Institutionen der Bundesrepublik Deutschland als "Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2" gelten. Unter Betrachtung der Regionen aktueller Ereignisse in der Ukraine-Krise wurden alphabetisch bis Sonntagmitternacht, den 27. Februar (unter dem Hinweis: "Die unten stehende Liste zur Einstufung von Risikogebieten ist wirksam ab Sonntag, 20. Februar 2022, um 0:00 Uhr), folgende Staaten in unmittelbarer Grenznähe gelistet

Mit Beginn dieser Woche gelten nun, neben 39 weiteren Nationen und Regionen, folgende Länder nicht mehr zu den Staaten eines sogenannten Hochrisikogebiets:

In der Auflistung verbleiben als genannte Hochrisikogebiete jedoch Weißrussland und die Russische Föderation. Des Weiteren folgende Länder in unmittelbarer Nähe zur Ukraine: Rumänien, Litauen, Lettland. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert auf seiner Seite unter dem Punkt: "Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland" in dem Abschnitt: "Gelten corona-bedingte Reiseeinschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?" wie folgt:

"Die Empfehlungen des EU-Rates zur Beschränkung von Reisen in Europa (Ratsempfehlung 2020/912) gestatten u. a. Reisen von Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen. Die Vorgaben der CoronaEinreiseV sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten. Die Ukraine ist jedoch ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr."

Die Aktualisierung wird durch den Hinweis ergänzt:

"Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u. a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei COVID-10-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert."

Das BMI twitterte am 27. Februar zu diesem Thema:

Zum Thema "Aufnahme von Kriegsflüchtlingen" informierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ebenfalls am 27. Februar:

Der Südwestrundfunk (SWR) titelte am 27. Februar auf seiner Webseite: "Caritas: Immer mehr Menschen in der Ukraine auf der Flucht – Baden-Württemberg will schnell und unbürokratisch helfen". Im Artikel heißt es weiter:

"Das Landesgesundheitsministerium soll allen Ankommenden schnell eine COVID-19-Schutzimpfung anbieten."

Laut aktuellem Stand liegt die aktuelle Impfquote von Bürgern in der Ukraine (43,46 Mio. Einwohner) bei 36,2 Prozent. Vollständig geimpft sind 35,0 Prozent der Bevölkerung. Eine Auffrischungsimpfung haben 1,7 Prozent der Bevölkerung bisher erhalten.

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