Mitten in einer der schönsten Naturerholungs- und Tourismusregion im Südwesten Deutschlands befindet sich die der Bevölkerung weitestgehend unbekannte trinationale Übungsanlage MAEWTF Polygone (Multinational Aircrew Electronic Warfare Tactics Facility Polygone). Diese auf europäischem Boden einzigartige Trainingsanlage "Elektronischer Kampf" wird im Sachstandsbericht WD 2 - 3000 - 114/17 des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages vom 9. Januar 2018 wie folgt beschrieben:
"Die MAEWTF Polygone ist eine trinationale Übungseinrichtung Deutschlands, Frankreichs und der USA, die dazu dient, unter realistischen Bedingungen die elektronische Luftkriegsführung in Zentraleuropa zu trainieren."
Der Luftübungsraum Polygone erstreckt sich auf einer Fläche von rund 20.000 Quadratkilometern grenzüberschreitend über das Saarland, Teile von Rheinland-Pfalz und die französischen Regionen Lothringen und Elsass. Zweck der Anlage ist die Simulation verschiedenster Bedrohungsszenarien für NATO-Piloten, die ihnen durch infrarot- und radargelenkte Flugabwehrsysteme auf feindlichem Gebiet drohen. Die Übungsanlage setzt sich aus mehreren sogenannten Polygonen-Stationen zu der oben erwähnten Gesamtfläche von 20.000 Quadratkilometern zusammen. Der Begriff Polygon stammt aus der Geometrie und bezeichnet ein Vieleck. Das Übungsgebiet steht somit sinnbildlich für ein fiktives, vieleckiges Land, das während des Trainingsfluges im Rahmen der Simulation zu jedem beliebigen real existierenden feindlichen Territorium wird.
Kern der Anlage ist laut US Air Force das Polygone-Kontrollzentrum (PCC) in der deutschen Gemeinde Bann. Hier bedienen sogenannte Operatoren die jeweiligen Trainingswünsche der Piloten. Meldet sich ein Pilot an, geht das Szenario los. Über Funk nimmt der Pilot Kontakt zum PCC auf und meldet seinen individuellen Übungswunsch an. Während des etwa 15 Minuten langen Trainings stehen die Operatoren des Kontrollzentrums in ständigem Kontakt zu den Luftfahrzeugbesatzungen und generieren im Simulator die gewünschte Bedrohung in Form von Raketenangriffen.
Das Signal der Simulation wird in Echtzeit sowohl über feste als auch mobile Radaranlagen an das sich in der Luft befindliche Flugzeug weitergegeben und dem Piloten durch seine in der Maschine befindlichen Raketenabwehrsysteme als Raketenangriffe angezeigt, denen er nun mithilfe taktischer Flugmanöver entweder ausweichen oder durch Nutzung eigener Waffensysteme simulativ entgegensetzen muss. Noch während des Fluges wird der Pilot durch die Operatoren am Boden über Erfolg oder Misserfolg seines Einsatzes informiert.
Die bodengebundenen Hochleistungsanlagen befinden sich sowohl nahe der französischen Orte Suippes und Grostenquin als auch bei den deutschen Ortschaften Breitenbach, Oberauerbach, Pirmasens, Germersheim und Bann. Mit der Frage, ob die bei der Nutzung der Radaranlagen entstehende Mikrowellenstrahlung gesundheitsschädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung der Region haben könnte, möchte sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz nach erfolgter Anfrage einiger Landtagsabgeordneter im Januar 2012 anscheinend nicht befassen.
Die Gründung der Übungseinrichtung geht auf eine 1979 gefasste Regierungsvereinbarung, auch Memorandum of Understanding (MoU) genannt, zwischen Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zurück. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und der damit einhergehenden Eingliederung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR in die Bundeswehr konnte die Übungsanlage Polygone durch in Beschlagnahme militärischen Materials der NVA erweitert werden. Auf der Webseite der Bundeswehr liest man hierzu:
"Es wurden russische Bodenstörstationen SPN-30 und SPN-40, die gegen das Tornado-Geländefolgeradar agieren konnten, sowie die russischen Flugabwehrraketensysteme SA-6 und SA-8 übernommen."
Heute sind die Bodenstörstationen außer Betrieb gesetzt. Die Flugabwehrsysteme SA-6 und SA-8 wurden jedoch immerzu modernisiert und auf den neuesten Stand der Wehrtechnik gebracht, sodass die Piloten im Training bis hin zum heutigen Tage gegen diese russischen innerhalb des Polygone-Areals stationierten Systeme kämpfen.
Da über die MAEWTF Polygone kaum berichtet wird und sich der Übungsraum fast deckungsgleich innerhalb des militärischen Luftübungsraums TRA Lauter befindet, ist den wenigsten Anwohnern der Großregion überhaupt klar, was da genau über ihren Köpfen geprobt wird. Die TRA Lauter sorgt seit vielen Jahren für Unmut in der Bevölkerung der Großregion. Ständiger, kaum auszuhaltender Fluglärm, sehr tiefliegende Kampfjets aus Spangdahlem und Büchel wie auch von und auf der in der Region gelegenen Militärbasis Ramstein sowie im Minutentakt startende und landende vierstrahlige Transportflugzeuge des Typs Boeing C-17 Globemaster III hatten bereits die Gründung mehrerer Bürgerbewegungen gegen den Fluglärmterror zur Folge, die von den regionalen Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und Saarland jedoch nicht ernst genommen und größtenteils ignoriert werden.
Verfolgt man das Geschehen in der Luft über der Region, fällt einem schnell die im Vergleich zu anderen Luftgeschwadern der NATO-Luftstreitkräfte überdurchschnittliche Häufigkeit von Übungsflügen des 33. Luftgeschwaders der Bundeswehr aus Büchel auf. Weitgehend unbekannt ist, dass dieser Fliegerhorst im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO-Streitkräfte die "ehrenhafte" Aufgabe besitzt, die von den USA auf dem Fliegerhorst Büchel stationierten Atomwaffen im Falle eines nuklearen Einsatzbefehls an die hierfür vorgesehenen PA-200-Tornado-Jets zu montieren und an den als Zielen (Targets) vorgesehenen Orten abzuwerfen.
Da der Tornado für seine Tiefflugfähigkeiten berühmt ist, wird einigen Lesern dieses Artikels jetzt auch klar werden, welche Fliegerstaffel so häufig im extremen Tiefflug über das eigene Haus fliegt und welchem Zweck genau jene Testflüge während der Nutzung der Polygone dienen.
Dass gerade das 33. Luftgeschwader der deutschen Luftwaffe aktuell sehr aktiv im Training der Übungseinrichtung Polygone zu sein scheint, ist vermutlich auch der immer lauter werdenden Kriegsrhetorik der NATO geschuldet, die, wie im Falle der ehemaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in einem Interview mit dem Deutschlandfunk im Oktober 2021, gerne zu oft in unverblümten Drohungen der Option eines atomaren Erstschlags der NATO-Streitkräfte gegen Russland münden:
"Wir müssen Russland gegenüber sehr deutlich machen, dass wir am Ende – und das ist ja auch die Abschreckungsdoktrin – bereit sind, auch solche Mittel einzusetzen, damit es vorher abschreckend wirkt und niemand auf die Idee kommt, etwa die Räume über dem Baltikum oder im Schwarzmeer NATO-Partner anzugreifen."
Genau wegen solcher Aussagen offizieller NATO-Vertreter muss man der Übungsanlage Polygone mit Skepsis begegnen. Natürlich begründen Politik und Militär den Betrieb der Anlage mit der Sicherung von Leib und Leben ihres jeweiligen Streitkräftepersonals. In der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass die Schulungssimulationen rein der Verteidigung des Luftfahrzeugpersonals dienen. Dass diese Einrichtung jedoch eher der Vorbereitung verfassungs- und völkerrechtswidriger Angriffskriege dient, lässt sich aus Aussagen von Major Ariane Greenman, Direktorin des Polygone Warrior Preparation Center Detachment 3 der US Air Force, im Interview mit dem Büro für Öffentlichkeitsarbeit in Ramstein im März 2018 ableiten. Zum Sinn der Trainingseinrichtung Polygone sagte sie:
"Mit dem PCC können wir den Angriff auf einen Feind realistischer simulieren und die Bedrohungen bekämpfen, die sie einsetzen."
Erneut ist hervorzuheben, dass die Simulatoren der MAEWTF Polygone jedes mögliche Bedrohungsszenario inszenieren und den Bedürfnissen der trainierenden Flugbesatzungen individuell anpassen können. Es gibt keine einzige Kriegsform, die nicht simuliert werden kann. Somit ist der Betrieb dieser Anlage nach Artikel 26 (1) GG nicht nur verfassungswidrig, sondern auch strafbar.
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
Doch nicht nur das deutsche Recht steht dem Betrieb der Polygone entgegen. Auch bei Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht, genau genommen dem Verbot des Angriffskrieges, zeigt sich der völkerrechtswidrige Charakter der Übungsanlage. In Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen heißt es:
"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Aber auch diese Tatsache ändert nichts am weiteren Ausbau und jeder weiteren Integration der Polygone in sämtliche Kampf- und Übungseinheiten der Streitkräfte einzelner NATO-Mitgliedsstaaten. Erst im Mai 2021 verkündete die US Air Force stolz die Gründung der 19. Einheit für elektronische Kampfführung (19th Electronic Warfare Squadron), die original aus dem bereits erwähnten Polygone Warrior Preparation Center, Detachment 3 der US Air Force hervorgeht und somit fester Bestandteil des Warrior Preperation Centers (WPC) der US Air Force in Kaiserslautern wird. Das WPC ist dem Hauptquartier der USAFE-AFAFRICA A3/10, Direktion für Operationen, strategische Abschreckung und nukleare Integration unterstellt, womit sich der Kreis der eigentlichen Daseinsberechtigung der MAEWTF Polygone schließt.
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