Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat. In einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde.

Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung würden aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen, so die Begründung. 

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