Der bayerische Verwaltungsgerichtshof kippt die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat. In einem nicht anfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde.
Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung würden aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen, so die Begründung.
Mehr zum Thema - DIVI-Bericht zu COVID-19-Intensivpatienten wirft Fragen auf