In Deutschland wurden bisher 1.219 Anträge auf Schadenersatz nach Corona-Impfung gestellt

Mit Beginn der Impfkampagne in Deutschland sind, laut Anfrage an die zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer, insgesamt 1.219 Anträge auf Schadenersatz nach Corona-Impfung eingegangen. 18 Anträge wurden bewilligt und 30 abgelehnt.

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) hat bei den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer angefragt, wie viele Anträge von Bürgern auf Schadenersatz nach Corona-Impfung eingegangen sind bzw. gestellt wurden. Das Ergebnis zeigt, dass es, laut Angaben der Behörden, zu "1.219 Anträgen auf staatliche Versorgungsleistungen nach möglichen Impfschäden" kam. Die Statistik ergibt demnach:

"Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt, 30 abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt. Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben."

Die NOZ stellt die Rechnung auf, dass demzufolge "1.219 Anträge bei bisher 155,4 Millionen Impfungen (...) einem Antrag pro 127.500 Impfungen" entsprechen. Diese Formulierung wurde umgehend u.a. vom ZDF, der Welt, dem Tagesspiegel und dem Berliner Kurier übernommen. Die Statistik könnte jedoch auch dahingehend mit anderen Zahlen dargestellt werden, würde man als Ausgangsdaten berücksichtigen, dass von ca. 83 Millionen Bürgern bisher knapp 60 Millionen vollständig geimpft sind. Die Rechnung ergäbe damit eine Quote von einem Antrag pro 73.262 Impfungen.

Des Weiteren informiert die Mitteilung, dass mehrere Pressesprecher gegenüber der NOZ darauf hinwiesen, "dass der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge sei. Zudem sei die Prüfung auf einen Zusammenhang des Gesundheitszustands mit der Impfung sehr umfangreich und zeitaufwendig."

"Die meisten Anträge wurden mit 238 in Bayern gestellt, davon bislang drei bewilligt, gefolgt von NRW mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin, bei ebenfalls noch keiner Anerkennung."

Zahlen zu der Quote von Anträgen in den neuen Bundesländern wurden allerdings nicht angegeben. Auf Fragen zum Thema Wirkstoffnebenwirkungen, bis hin zu Todesfällen und dementsprechenden Fallzahlen, sowie zum Thema Impfungen in Deutschland, antwortete Bundeskanzler Olaf Scholz am 21. Dezember 2021 im Deutschen Bundestag:

Ein "Impfschaden" ist nach der gesetzlichen Definition in §2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt."

Abschließend informiert die NOZ-Mitteilung, dass das Bundesgesundheitsministerium sich nicht in Bezug auf die NOZ-Nachfrage zur Zahl der Anträge äußern wollte. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut bilanzierte aber in seinem jüngsten Sicherheitsbericht von Ende Dezember: "Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe" gegen Corona.

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