Energiepreise belasten besonders Geldbeutel einkommensschwacher Haushalte

Einkommensschwache Haushalte leiden auch weiterhin besonders unter den steigenden Kosten für Strom, Heizung und Wasser. Bezieher von Wohngeld erhalten einen einmaligen Zuschuss, und der Hartz-IV Satz wurde erhöht. Für eine wirkliche Entlastung aber reichen die Maßnahmen nicht aus.

Die Energiekosten stiegen in Deutschland im Jahr 2020 um 35 Prozent. Eine Umkehrung des Trends ist nicht absehbar. Besonders stark trifft es dabei die Kunden von Heizöl: Diese sahen sich mit einer Verteuerung von 143,9 Prozent konfrontiert. Gaskunden zahlten für 20.000 Kilowattstunden 1.402 Euro. Im Jahr zuvor waren es noch 1.095 Euro. In den vergangenen 12 Monaten stiegen die Strompreise um 9,3 Prozent, aufgrund von steigenden Netzgebühren und hohen Beschaffungskosten. 

Die Ampel-Koalition hat sich angesichts der explodierenden Preise für einen Heizkosten-Zuschuss entschieden. Dieser soll dafür sorgen, dass "Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben". Alleinstehende, die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Stellung Wohngeld erhalten, können sich über einen einmaligen Zuschuss von 135 Euro freuen, einem Zwei-Personen-Haushalt werden 175 Euro zugesprochen. Jede weitere im Haushalt lebende Person erhält 35 Euro. Rund 710.000 Haushalte fallen in die  für diesen Zuschuss infrage kommende Kategorie. 

Haushalte, die über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro pro Monat verfügen, mussten im Jahr 2020 für Gas, Strom und Heizöl mindestens 95 Euro zahlen. Bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen von monatlich 5.000 Euro sind es durchschnittlich 206 Euro. Gerechnet auf den Prozentanteil an ihren gesamten Konsumausgaben ist dieser jedoch geringer als für die einkommensschwachen Haushalte. Sind es für die Niedrigverdiener 9,5 Prozent der Konsumausaugaben, liegt der Anteil bei den besonders gut Verdienenden bei 4,7 Prozent. Die Gefahr einer Verschuldung nimmt zu. Denn eine Umschichtung der Ausgaben ist bei geringen Einkommen nicht möglich. 

Betrachtet man die Energiekosten für Hartz IV-Bezieher, so müssen diese von ihrem Regelsatz von monatlichen 449 Euro mindestens 36,44 Euro für die Stromrechnung ausgeben. Dort wo Wasser mit Strom erhitzt wird, liegen die Kosten sogar noch höher. Der Regelsatz für die Bezieher der Grundsicherung stieg zum Jahreswechsel um drei Euro pro Monat. 

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