Das aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit verhängte Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk entbehrt aus Sicht des Bundesverbandes für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK) einer soliden Grundlage:
"Die Regierung hat weder vor Erlass des Verbots noch im Verwaltungsverfahren eine Gefahrenanalyse vorgelegt."
Am Dienstag war das Verbot gerichtlich bestätigt worden: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums zurück.
Enttäuschend sei, dass keine grundlegende Auseinandersetzung mit Sachargumenten erfolgt ist, so der Verband. Dieser erwägt, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema gerichtlich zu erwirken. "Wir wünschen uns einen sachlichen Diskurs", sagte Vorstandsmitglied Ingo Schubert. Es sei eine wissenschaftlich fundierte Erhebung zur Anzahl der Verletzungen durch Feuerwerk nötig.
Das OVG hatte in seiner Entscheidung eingeräumt, dass wegen der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Die notwendige Folgenabwägung gehe daher zulasten der Antragsteller aus: Zwar greife das Verkaufsverbot in deren Grundrechte ein; der mit dem Eingriff verfolgte Zweck, nämlich eine zusätzliche Belastung der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber.
Dem widersprach der Verband und verwies auf eine von ihm erstellte Meta-Analyse der wenigen vorhandenen wissenschaftlichen Studien zu Verletzungen durch Feuerwerk. Demnach komme es statistisch zu 2,3 bis 3,3 Verletzungen pro 100.000 Einwohnern. Schubert betont:
"Es sind nicht die Verletzungen durch Feuerwerk, die für volle Notaufnahmen an Silvester sorgen."
Vielmehr führten Faktoren wie etwa übermäßiger Alkoholkonsum und daraus resultierende Konflikte zu einer Belastung der Krankenhäuser.
Laut Angaben der Barmer Krankenkasse vom Mittwoch ist die Anzahl der Silvesterunfälle während des ersten Jahreswechsels in der Corona-Pandemie nach Kassen-Berechnungen um etwa 40 Prozent gesunken. Der Hochrechnung zufolge wurden an Silvester 2020/21 bundesweit rund 3.800 Fälle registriert, im Jahr zuvor waren es noch 6.200. In die Analyse gingen jeweils Unfälle im Zeitraum vom 29. Dezember bis 2. Januar ein, deren Folgen im Krankenhaus behandelt werden mussten. Dazu gehören etwa Alkoholvergiftungen, Gehirnerschütterungen, Knalltraumata, Augen- und Handverletzungen sowie Verbrennungen. Am häufigsten seien jedoch alkoholisierte Patienten behandelt worden, hieß es.
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(rt/dpa)